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Der Mediationsgegenstand

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Der Mediationsgegenstand betrifft ein Thema, das mit Beiträgen und Datenbanken auch anderer Abteilungen wie folgt verknüpft ist.

Der mediative Rahmen Prozesslogik Struktur Gegenstand Sache Kooperation Zeit Verfahren Einheiten

Worum genau geht es in der Mediation?
Geht es darum, ein Problem zu lösen, oder ein Dilemma, einen Konflikt, einen Streit oder gar um eine Sache?
Kurz gesagt ist der Gegenstand der Mediation das Thema worüber zu sprechen ist, um das Problem, das Dilemma oder den Konflikt beizulegen. Wie unterscheiden sich diese Gegenstände und wo kommen sie in der Mediation vor?

Die Konflikteingrenzung

Nach der hier vertretenen Auffassung ist der Konflikt nicht gleichzusetzen mit der Sache. Der Konfliktgegenstand ist meist der Hintergrund einer Sache und geht über den Streitgegenstand hinaus. Breidenbach unterscheidet zwischen dem Streitentscheidungsgegenstand und dem Streitbehandlungsgegenstand, um die unterschiedliche Herangehensweise herauszustellen. Im Gegensatz zu dem Streitentscheidungsgegenstand, der dem Streitgegenstand entspricht,. bezieht sich der Streitbehandlungsgegenstand auf eine möglichst vielen Aspekten gerecht werdende Konfliktbeilegung.1 Die Unterscheidung deutet an, dass der Behandlungsgegenstand der Mediation über den Streitentscheidungsgegenstand hinausgeht. In der Mediation kommen alle Gegenstände zusammen. Das ist der Grund, warum dort statt von einem Streitgegenstand, einem Streitbehandlungsgegenstand und einem besser von einem Konfliktgegenstand besser von einem Mediationsgegenstand gesprochen wird. Wenn sich die Mediation mit der Beilegung eines Konfliktes befasst, entscheidet zunächst die Konfliktanalyse wie der Gegenstand zu identifizieren ist. Der beizulegende Streit und der zu behandelnde Konflikt werden über die Themensammlung konkretisiert. Die zugestandenen und zur Verhandlung gestellten Themen bilden den Gegenstand der Mediation.

Die Bedeutung der Themen in der Mediation

In einem Gerichtsverfahren liegt der Streitgegenstand bereits zum Verfahrensbeginn fest. Er wird durch die Klageschrift definiert und ergibt sich aus dem Antrag und dem zugrunde liegenden Sachverhalt. Im Gegensatz dazu wird der Gegenstand der Mediation erst innerhalb des Verfahrens gemeinsam erarbeitet. Zu Beginn der Mediation ist lediglich der Anlass bekannt, nicht jedoch ihr Gegenstand. Der Gegenstand wird durch die Themen festgelegt, die gleichbedeutend sind mit den zu bearbeitenden Fragen, über die sich das Problem, das Dilemma, der Widerspruch oder der Konflikt beilegen lassen.

Problem
Ein Problem ist laut Duden eine schwierige, ungelöste Aufgabe, eine schwer zu beantwortende Frage, eine komplizierte Fragestellung oder einfach nur eine Schwierigkeit.2 Der Streit selbst kann ein Problem sein, er kann aber auch aus einem Problem resultieren. Auch der Konflikt kann zu einem Problem werden oder aus einem solchen resultieren. Der Streit wird sich mit der Lösung des Problems auflösen lassen. Für den Konflikt ist diese Verknüpfung nicht zwingend. Es ist also möglich zwar ein Problem zu lösen, ohne dass dadurch der Konflikt aufgelöst wird.
Dilemma
Ein Dilemma ist ein unlösbarer Widerspruch, der, egal wie er entschieden wird, immer nur eine schlechte Lösung produziert.
Widerspruch
Entscheidend ist ein Widerspruch, eine Position und eine Gegenposition, ein Ja und ein Nein. Nur so verwirklicht sich die Dialektik der Mediation. Das bedeutet nicht, dass der Widerspruch in Position gefestigt sein muss. Die Mediation ist hervorragend geeignet bei jeder Fragestellung, die ein Ja oder ein Nein impliziert. Auch dann, wenn die Positionen noch nicht festgelegt sind.

Beispiel 11783 - Die Parteien (Eheleute) sind sich nicht mehr sicher, ob sie die Beziehung fortsetzen wollen oder nicht. Sie schwanken zwischen dem Wunsch die Beziehung fortzusetzen, neigen aber gleichzeitig auch dazu, sie beenden zu wollen.

Beispiel 11784 - Jede Lebenskrise betrifft einen Widerspruch. Auch der innere Konflikt stellt einen Widerspruch dar. Methodisch könnte er mit der Mediation gelöst werden. Rechtlich betrachtet handelt es sich dann aber nicht um eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes. Das Mediationsverfahren betrifft keine inneren Konflikte. Möglich ist aber eine eine methodische Anwendung der Mediation.

Die Angelegenheit

Auch §3 Mediationsgesetz spricht von der Sache, um eine Vor- oder Nachbefassung in einer Rechtsangelegenheit zu verhindern. In einem Gerichtsverfahren wird die Streitsache durch den Streitgegenstand einseitig in der Klageschrift bestimmt. In der Mediation ist eine einseitige Festlegung gar nicht möglich. Auch geht es nicht (nur) um eine Rechtsangelegenheit. Hier werden die zu klärenden Fragen als Themen aus den Vorträgen der Parteien in der 2.Phase herausgearbeitet. Der Gegenstand der Verhandlung ist nur dann festgelegt, wenn beide Parteien sich darauf verständigen, diese Angelegenheit, das Thema bzw. die Frage zu bearbeiten. Die Themenfestlegung ist eine Mediationsabrede, die die Mediationsdurchführungsvereinbarung ergänzt. Sie ermächtigt den Mediator, das Thema zu bearbeiten und begrenzt ihn zugleich darauf. Die Abstimmung führt in eine Themenfestlegung und erfordert eine Themenpriorisierung.

Themensammlung in der 2. Phase Sachen und Angelegenheiten

Auswirkungen

Der Mediationsgegenstand hat folgende Auswirkungen:

  1. Der Mediationsgegenstand wird allseitig aus den Themen gebildet, die in der 2.Phase erhoben werden.
  2. Der Streitgegenstand (besser der Konfliktgegenstand) definiert das Anwendungsfeld.
  3. Die Änderung des Mediationsgegenstandes kann zu einer Erweiterung der Mediation führen, wenn die gleichen Parteien betroffen sind.
  4. Die Verjährungshemmung tritt nach § 203 BGB ein, solange die Parteien über den Anspruch verhandeln.

Bedeutung für die Mediation

In der Mediation sollte die Lösung des Problems, des Dilemmas des Streites oder des Konfliktes auseinandergehalten werden. Der Mediationsgegenstand geht also über den Streitgegenstand hinaus und kann den Konfliktgegenstand mit einbeziehen. Es macht also Sinn, die Gegenstände voneinander zu unterscheiden. Ihre Abgrenzung ist Bestandteil der Themenlogik und wird im Zusammenhang mit den Themen erörtert.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-03-21 15:34 / Version 27.

Aliase: Gegenstand, Verfahrensgegenstand
Siehe auch: Allgemein, Verzeichnis-Werkzeuge, Verzeichnis-Mediation, Verzeichnis-Konflikt, Verzeichnis-Verfahren, Herausforderung
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Seite zuletzt geändert am Dienstag März 19, 2024 09:26:27 CET.

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