Der mediative Rahmen
Die Containertheorie kommt besonders der Mediation entgegen, weil sie nicht nur als ein formelles Verfahren sondern auch als ein virtuelles Verfahren betrachtet werden kann. Sie erlaubt Verknüpfungen und Kombinationen, die auch anderen Verfahren und Vorgängen entgegenkommen.
Der Methodenbehälter
Das Verfahren in der Box
Inhaltsverzeichnis
Sowohl die Abgrenzung wie die Kombinationsmöglichkeit von Verfahren ist ein Bedürfnis bei dem Umgang mit Verfahren in der Konfliktverfahrenslandschaft. Die Verfahren halten sich für Allkompetent und meinen, den Konflikt alleine auflösen zu können. Tatsächlich besitzt keines der Verfahren eine solche Alkompetenz, auch nicht die Mediation.
Der Container Mediation
Der Verfahrenscontainer wird durch die Rahmenbedingungen und die dadurch vorgegebenen Abläufe definiert.
- Rahmenbedingungen
- die Rahmenbedingungen ergeben sich in der Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes aus dem Vertrag, der den Mediationsgesetz entsprechen muss. Bei dem Güterichterverfahren ergeben sich die Rahmenbedingungen aus dem Verfahrensgesetz und der methodisch korrekten Anwendung der Mediation. Bei dem erweiterten Mediationsradius, der die materielle Mediation einschließt, ergeben sich die Rahmenbedingungen aus dem zugrunde liegenden Auftrag, wie zum Beispiel der Rechtsberatung oder der Therapie, und der methodisch korrekten Umsetzung der Mediation, soweit sie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Auftrages nicht zuwiderläuft.
- Abläufe
- die Abläufe werden unabhängig von den Rechtsgrundlagen im Gesetz nicht explizit vorgegeben. Das Mediationsgesetz überlässt es zwar dem Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien den ablaufende Grundsätze der Mediation verstanden haben. Es regelt allerdings nicht um welche Abläufe und Grundsätze es sich dabei handelt. Hierfür ist wieder die Methode zuständig.
Anforderungen
Damit die Mediation methodisch korrekt durchgeführt werden kann, muss der Rahmen (Container) bestimmte Anforderungen erfüllen.
In jedem Fall muss der durch das Verfahren gesetzte Rahmen dazu beitragen, die Mediationslogik zu verwirklichen. Wenn das Verhandeln innerhalb eines anderen Containers (wie etwa dem Güterichterverfahren) als Mediation bezeichnet werden soll, muss es alle Merkmale der Mediation aufweisen. Anderenfalls wäre die Vorgehensweise nur eine Schlichtung oder eine Verhandlung mit mediativen Elementen. Der Mediationscheck gibt Anhaltspunkte dafür, wann ein Verhandeln als Mediation zu indentifizieren ist.
Die Mediation ist ein informelles Verfahren (Gespräch), das gegebenenfalls eines besonderen Schutzes bedarf. Strategisch muss es von der Konfrontation getrennt werden. Es muss eine Metaebene etabliert werden können, die sich außerhalb des Streitsystems etabliert. Der Rahmen muss so gestaltet sein, dass sich das Wesen der Mediation verwirklichen kann.
Ablauf
Ob die Mediation als Methode in einen anderen Container hineinpasst, hängt davon ab, dass die Summe der eingebrachten Methoden dem Wesen der Mediation entspricht. Ausschlaggebend ist, dass sie den mediativen Erkenntnisprozess verwirklichen können.
Gegenstand
In einem Verfahren wird ein Gegenstand bearbeitet. Die Mediation stellt bereits Anforderungen an den Verfahrensgegenstand. Die Mediation erwartet die Suche nach einer Lösung, mit der sich ein Widerspruch (Problem oder Dilemma) auflösen lässt. Dabei ist der Mediationsgegenstand vom Streitgegenstand und gegebenenfalls vom Gegenstand des Konfliktes zu unterscheiden.
Der Gegenstand beschreibt, WAS behandelt wird. Das Verfahren hingegen beschreibt, WIE das Was zu behandeln ist. Man könnte das Verfahren als eine vorgefertigte Toolbox ansehen, die den Weg und die Behandlungsweise mehr oder weniger präzise vorgibt. Bei einem informellen Verfahren, wie es die Mediation darstellt, gibt es dabei sicher mehr Spielräume als in einem formalisierten Verfahren, wie etwa die Gerichtsverhandlung.
Was geschieht, wenn wir den Fokus wechseln und die den Verfahren übergeordnete Metaperspektive einnehmen und von dieser Perspektive aus beobachten, wie welche Werkzeuge zu welchem Ergebnis führen? Aus der Metaperspektive erkennt man schnell:
Merke:
Das Verfahren will etwas bewirken.
Was es bewirkt ist eine Frage der Schwerpunktssetzung.
Um diesen Zusammenhang sichtber zu machen und um die Wirkung innerhalb des Prozesses ablesen zu können, legen wir eine Navigation über die Verfahren, so dass sich nicht nur eine Orientierung aufzeigt, sondern auch eine Navigation innerhalb der Verfahren und über die Verfahren hinaus möglich wird. Die Matrix wird aus der Mediation abgeleitet, die sich wie ein Superverfahren präsentiert, das alle Verfahrensmerkmale vollständig nachweisen kann.
Gesprächsrahmen
Von dem Container ist der Gesprächsrahmen zu unterscheiden. Bei der Festlegung deds Gesprächsrahmens fließen nicht nur rechtliche Grenzzsetzungen ein, sondern auch faktische, wie z.B. ein Zeitlimit, die Örtlichkeit, die personelle Ausstattung der Pasrteien usw. .
Verfahrenslogistik
Wenn wir auf die Metapher der Schachtel zurückkommen und jedes Verfahren als einen Container betrachten, dann sehen wir die Vorgänge wie die Container in einem Hafen, die eine Logistik benötigen, damit sie sich nicht im Weghe stehen. Die Verfahrenslogistik erzwingt eine systemische Sicht auf die Verfahren. Es ist eine neutrale Sicht aus der Meta-Perspektive, die alle Vorgänge im Blick hat und deren Ziele und Wege abzustimmen versucht. Es gibt kein explizites Verfahren, das dazu in der Lage ist. Das Clearingverfahren kommt dem Vorgang nahe, beschränkt sich aber meist nur auf eine Momentaufnahme. Lediglich das Konzept der integrierten Mediation stellt eine solche Logistik zur Verfügung, indem sie die Mediation wie ein Superverfahren betrachtet und seine Navigation als Navigationshilfe verwendet.
Bedeutung für die Mediation
Die Mediation ist ein explizit kommunikatives, verstandesorientiertes Verfahren. Im Mittelpunkt steht das Gespräch, das darauf angelegt ist, eine Verstehensvermittlung zu verwirklichen. Das Verstehen ist nicht an formale Regeln gebunden, wohl an Erkenntnisse. Die Mediations beschreibt den Weg der Erkenntnisgewinnung, sodass die Parteien am Ende selbst in der Lage sind, die Lösung zu finden.
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Bearbeitungsstand: 2019-02-04 08:54 / Version 22.
Alias: Rahmenbedingung
Siehe auch: Verfahren, Mediationsradius, Gesprächsrahmen
Literaturempfehlung: Trossen (un-geregelt)
Geprüft:
Arthur Trossen