Gesetzeskommentare
Die Wiki to Yes-Online-Kommentare
Ein kleines Beispiel: Das Mediationsgesetz besagt: "Mediation ist ein vertrauliches ... Verfahren". Eine Mediation, die im Fernsehen übertragen wird ist öffentlich, also nicht vertraulich. Sie erfüllt nicht die Legaldefinition. Nur durch eine systematische Auslegung lässt sich das Gesetz wesensgerecht auslegen. Die Juristen bedienen sich sogenannter Kommentare, wo sie die Gesetzesauslegung niederlegen und mit anderen Auslegungen vergleichen. Wiki to Yes bietet drei Onlinekommentare zu folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:
Kommentar zum MediationsG
Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577), geändert durch Art. 135 V v. 31.8.2015 I 1474 (BGBl. I S. 1474).
Kommentar zur ZMediatAusbV
Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 1994)
Kommentar zum VSBG
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039)
Konzept und Idee
Juristen verwenden so genannte Kommentare zur Besprechung eines Gesetzes. Es sind meist dicke Bücher, die der Interpretationshilfe dienen und sich rechtswissenschaftlich mit einer Norm und deren Anwendung auseinandersetzen.
Kommentare werden von Verlagen herausgegeben. Üblicherweise erhalten Autoren - meist Rechtsgelehrte - den Auftrag zur Kommentierung des Gesetzes. Es liegt auf der Hand, dass schon die Auswahl der Autoren Einfluss nimmt auf die Interpretation des Rechts. Ein juristischer Autor beispielsweise wird nicht zwingend psychologische Hintergründe bei der Gesetzesanwendung beachten können und umgekehrt. Niemand weiß auch, wieviel Praxiserfahrung der Autor mitbringt. Manche Kommentierungen lassen daran Zweifel aufkommen.
Wiki-to-Yes nutzt die kollektive Intelligenz um diese Defizite auszugleichen. Der Initiator des Portals, die Fa. Win-Management GmbH, hat Auszüge unter anderem aus dem Lehrbuchkommentar "Mediation (un)geregelt"1 zur Verfügung gestellt, um die Rechtsdiskussion in Gang zu bringen und das Recht zu vereinheitlichen.
Aktionshinweis:
Die Wiki-to-Yes Online Kommentare haben also eine nicht unerhebliche Bedeutung, wenn sie als eine allgemein zugängliche Ressource verstanden werden, bei der Informationen nicht nur abgerufen, sondern erweiternd und korrigierend eingestellt werden. Mithin sind Praktiker ebenso wie Wissenschaftler aller Disziplinen und Anwender gefragt, ihr Wissen und ihre Erfahrung einzubringen.
Zitierfähigkeit
Die Bedienung und Zitation werden in der Bedienungsanleitung bzw. in der Zitierhilfe näher erläutert.
Aliase: Kommentare, Gesetzeskommentare, E07-Kommentare