Lade...
 

Rechtsprechung

OLG Frankfurt a.M. - 6 U 110/14

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 09.04.2015 18:20 - ( Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Klauselverbot (Rechtsschutz)

Berufungsurteil zum Urteil des LG-Frankfurt 07-05-2014-2-06-O-271-13. Die Verwendung der Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, wird untersagt.

LG Frankfurt 07.05.2014, 2-06 O 271/13

Autor: Administrator - Veröffentlicht 07.05.2014 20:37 - ( Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Klauselverbot (Rechtsschutz)

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten durch die Rechtsschutzversicherung darf nicht von einer obligatorischen Mediation anhängig gemacht werden; erst recht nicht, wenn die Medianden den Mediator nicht selbst auswählen.

OLG Koblenz, 21.01.2014 - 13 WF 43/14

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 21.01.2014 11:34 - (1016 Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Kosten der gerichtsnahen Mediation

Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.

Der Anwalt darf sich Mediator nennen

Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 24.04.2013 11:20 - (178 Zugriffe)

Gemäß Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01 - ist die Tätigkeit als Mediator ist - wie der Antragsgegnerin zuzugeben ist - dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen.

Mediationsakteneinsicht

OLG München, 20.05.2009 - 9 VA 5/09
Autor: Redaktion - Veröffentlicht 22.03.2013 08:27 - ( Zugriffe)

Dem Antragsteller wurde vom Präsidenten des Landgerichts München mitgeteilt, dass eine Einsichtsnahme in eine gerichtliche Mediationsakte wegen des für Mediationsverfahren geltenden Vertraulichkeitsprinzips nicht möglich sei. Das OLG ordnet die Einsichtnahme an.

Über die Verwendung des Begriffs "zertifiziert"

BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10
Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 09.03.2013 09:20 - (246 Zugriffe)

Das Urteil des BGH enthält folgenden Leitsatz: "Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung
verfügt". Das Urteil ist wegen der Auseinandersetzung über den Begriff der Zertifizierung für Mediatoren von Interesse.

OLG Rostock, 5.1.2007, 8 W 67/06

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 05.01.2009 11:54 - (6745 Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Anwaltsgebühr bei Mediation

1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht.
3. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen.

OLG Rostock, 20.6.2001, 2 U 58/00

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 01.01.2009 10:06 - (2445 Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Mediation als Rechtsdienstleistung

Die Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte und Unterstützung bei der Abfassung der schriftlichen Mediationsvereinbarung ist als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG anzusehen.