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Prototypen (Verfahren)

ID
16208
Bezeichnung
Prototypen (Verfahren)
Beschreibung
Prototypen bezeichnen jemanden oder etwas, der oder das als Inbegriff für eine bestimmte Art als typisch erachtet wird. Hier wird der Bergiff für die Verfahren verwendet. Als Prototypen werden das Gerichtsverfahren, die Schlichtung und die Mediation herausgestellt.
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Verfahrenstyp