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§ 2 Rechtsdienstleistungsgesetz

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 22.11.2007 07:02 - (2194 Zugriffe)

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung, Verhältnis zur Mediation

Grünbuch (19.4.2002)

Auf der Grundlage dieses Grünbuchs soll eine umfassende Konsultation zu rechtlichen Fragen eingeleitet werden, die sich im Zusammenhang mit der alternativen Streitbeilegung auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts stellen.