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Mediationsgesetz (Referentenentwurf)

Bearbeitungsstand: 04.08.2010 8:07 Uhr
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

UN-Konvention Kinderrechte

Der Text der UN-Konvention über die Rechte des Kindes im Wortlaut in der amtlichen Übersetzung vom 20. November 1989 am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121) am 6. März 1992. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erfolgte beim Generalsekretär der Vereinten Nationen, der zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt wurde. Die Konvention ist am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGBl. II S. 990)


https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/

OLG Rostock, 5.1.2007, 8 W 67/06

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 05.01.2009 11:54 - (6771 Zugriffe)

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Anwaltsgebühr bei Mediation

1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht.
3. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen.

OLG Rostock, 20.6.2001, 2 U 58/00

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 01.01.2009 10:06 - (2450 Zugriffe)

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Mediation als Rechtsdienstleistung

Die Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte und Unterstützung bei der Abfassung der schriftlichen Mediationsvereinbarung ist als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG anzusehen.

code of conduct on mediation (2.7.2004)

Der Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren legt die durch Selbstverpflichtung verbindlich werdende Verhaltensregeln für die Mediation. Der Code of Conduct wurde am 2. Juli 2004 verabschiedet.

Verordnung(EG) Nr. 765/2008

VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008
über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates

§ 2 Rechtsdienstleistungsgesetz

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 22.11.2007 07:02 - (2187 Zugriffe)

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung, Verhältnis zur Mediation