Wann ist eine Mediation gescheitert?

Diese Frage lässt sich noch schwerer beantworten wie die Frage nach ihrem Gelingen, wenn sich das Gelingen auf das Handwerkliche Vorgehen konzentriert, die Frage des Scheiterns aber auf das Ergebnis schaut. Für beide Fragen steht fest, dass es auf das Zustandekommen der Abschlussvereinbarung nicht ankommen kann. Das Zustandekommen der Abschlussvereinbarung ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Lösung gefunden wurde und gewollt ist. Das Ziel sist die gefundene Lösung. Die Abschlussvereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung der Lösung. Die Parteien können durchaus auf eine Abschlussvereinbarung verzichten, wenn sie meinen, dass das Ergebnis auch ohne Vereinbarung für sie ausreichend ist.

Bei der Frage nach dem Scheitern steht der Zweck im Vordergrund. Der Zweck beantwortet die Frage, was mit der Mediation erreicht weden sollte. Mit dieser Frage gerät die Verfahrensmotivation in den Vordergrund1 . Den ersten fixierten Anhaltspunkt dafür liefert die erste grobe Zielvereinbarung in der Phase eins. Dort wird festgelegt, was hinten herauskommen soll. Die Parteien vereinbaren, dass sie nach einer Lösung suchen, die beispielsweise den Zweck verfolgen soll, dass ein noch allgemein und unspezifisch festgelegter Nutzen eintritt.

{EXAMPLE()}Beispiel Eine grobe Zielvereinbarung könnte z.B. lauten:
Wir suchen nach einer Lösung, die ...

  1. den Konflikt vollständig beilegt,
  2. ein Zusammenarbeiten wieder möglich macht,
  3. den Frieden herstellt,
  4. für beide Seiten zufriedenstellend ist,
  5. den Start in eine neue Zukunft ermöglicht,
  6. usw. {EXAMPLE}

Eine Mediation wäre gelungen, wenn dieses Ziel verwirklicht ist. Wann das der Fall ist, ergeben die in der 3.Phase erarbeiteten Kriterien, die aus den Fallmotiven abgeleitet werden.
Nun ist es durchaus vorstellbar, dass die Mediation zwar abgebrochen wird, der Friede zwischen den Parteien aber dennoch hergestellt wurde. Die Frage nach dem Gelingen würde jetzt wissen wollen, inwieweit die Mediation für den erreichten Frieden dennoch kausal war. Umgekehrt kann es sein, dass die Mediation zwar zu einer Abschlussvereinbarung geführt hat, der Zweck aber dennoch verfehlt wurde. Diese Überlegungen erlauben die Schlussfolgerung:

Eine Mediation ist gescheitert, wenn sie keinen kausalen Beitrag zur Erreichung des in der groben Zielvereinbarung festgelegten Zweckes Zweckerreichung beigetragen hat.

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