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Notare dürfen sich nicht Mediator nennen

Eintrag
16405
Datum
2020-07-11
Schlagzeile
Notare dürfen sich nicht Mediator nennen
Inhalt
Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung "Notar & Mediator" in der Öffentlichkeit eine irreführende Selbstdarstellung des Notars darstelle. Sie sei eine berufswidrige Werbung gemäß § 29 Abs. 1 BNotO.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
In anderen Bundesländern können Notare gleichzeitig auch Anwälte sein. Dort ist dann von einem Anwaltsnotar die Rede. Das Notaramt wird also neben einem anderen Beruf ausgeübt. Betrifft die BGH-Entscheidung auch diesen Fall wo einem Anwalt ausdrücklich erlaubt wird, sich Mediator zu nennen? Dann kollidiert das Notarrecht mit dem Anwaltsrecht.
Quellenhinweis
BGH Beschluss vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 6/21
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Erstellt
Dienstag April 30, 2024 22:30:30 CEST