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Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz

ID
15903
Kürzel
SächsSchiedsGütStG
Kurzbezeichnung
Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Bezeichnung (offiziell)
Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Beschreibung
Geregelt werden gemeindliche Schiedsstellen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, Kosten und Entschädigung, Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
Typ
Landesgesetz
Institution
Gesetzgeber
Verwendung
Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung