Stattdessen arbeiten beide Seiten gemeinsam mit dem <b>Mediator</b> an einer außergerichtlichen Einigung. Wird diese erzielt, hält der <b>Mediator</b> sie schriftlich fest. Das Papier wird vom <b>Mediator</b> und Vertretern beider Seiten unterzeichnet und kann auf Wunsch der Parteien als vollstreckbare Urkunde verfasst ...