Lade...
 

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

ID
15362
Kürzel
DL-InfoV
Kurzbezeichnung
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Bezeichnung (offiziell)
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Beschreibung
Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung im Einzelnen vorgeschriebene Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen.
Typ
Verordnung
Institution
Bundesregierung
Verwendung
Information bei Dienstleistungen
Fundstelle
zur Webseite
Datum
2010-03-12
Tags
informationspflicht