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grenzüberschreitende Streitigkeit

ID
13219
Bezeichnung
grenzüberschreitende Streitigkeit
Beschreibung
In Art. 2 der Richtlinie wird eine grenzüberschreitende Streitigkeit als gegeben definiert, wenn mindestens eine der Parteien zu einem auf den Beginn der Mediation fallenden Zeitpunkt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat. Wenn also die EU Richtlinie von grenzüberschreitenden Fällen spricht, dann ist damit in jedem Fall ein internationaler Bezug hergestellt.
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