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Auslegung

ID
12940
Bezeichnung
Auslegung
Beschreibung
Der Begriff Auslegung meint die Interpretation eines Sachverhaltes oder eines Vorganges. Im Recht bedeutet Auslegung die Erfassung des Sinngehaltes einer Vorschrift. Eine Auslegung erübrigt sich in der Mediation, wenn die Bedeutungsinhalte abgestimmt werden.
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