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Begriff: Mediator

ID
1167
Ungereimtheit
Begriff: Mediator
Betrifft
Wissenschaft
Problemstellung
Was ein Mediator ist definiert § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz. Das Gesetz beschreibt den Mediator in seiner Funktion, die er im Verfahren einnimmt. Ein Schülermediator wäre demnach auch ein Mediator, wenn er eine Peermediation durchführt. Wie soll er sich in dieser Funktion nennen, wenn der Begriff Mediator eher auf die Berufs- bzw. Dienstleisterbezeichnung abstellt, worauf sich das Mediationsgesetz in §5 offenbar beschränkt.
Verbesserungsvorschlag
Die Berufsbezeichnung des Mediators konnte Streitvermittler sein oder einfach Berufsmediator. Auch wäre es möglich, §5 Mediationsgesetz dahingehend zu konkretisieren, dass dort herausgestellt wird: "Als Mediator der die Mediation als Dienstleistung anbietet, muss sich fortbilden usw. Für den zertifizierten Mediator erübrigt sich der Hinweis.
Gesetz
MediationsG § 1 II, MediationsG §5
Status