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Beratungshinweis

ID
3127
Bezeichnung
Beratungshinweis
Beschreibung
Der Mediator ist nach §2 Mediationsgesetz gegebenenfalls verpflichtet auf Beratung hinzuweisen. Diese Pflicht betrifft nicht nur die anwaltliche Beratung. Auch wenn ein Krankheitsverdacht besteht, muss der Mediator darauf hinweisen, dass die Partei die Möglichkeit hat, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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