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Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

ID
15899
Kürzel
SchStG M-V
Kurzbezeichnung
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Bezeichnung (offiziell)
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Beschreibung
Geregelt werden die Schiedsstellen, das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, die Sühnebescheinigung und die Kosten.
Typ
Landesgesetz
Institution
Verwendung
Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung