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Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung

Eintrag
16425
Datum
2014-05-07
Schlagzeile
Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung
Inhalt
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten durch die Rechtsschutzversicherung darf nicht von einer obligatorischen Mediation anhängig gemacht werden; erst recht nicht, wenn die Medianden den Mediator nicht selbst auswählen.
Autor
LG Frankfurt
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
LG Frankfurt 07.05.2014, 2-06 O 271/13
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
rechtsschutzversicherung    mediationsrecht   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 08:04:02 CEST