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Vorbefassung

ID
16317
Bezeichnung
Vorbefassung
Beschreibung
Eine Vorbefassung liegt vor, wenn der Mediator in derselben Sache zuvor für eine der Parteien tätig war. Er ist nach § 3 Mediationsgesetz nicht berechtigt, dann noch eine Mediation durchzuführen.
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Verfahrenstyp