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Wann darf ein Berater (Anwalt) als Mediator tätig sein?

ID
435
Frage
Wann darf ein Berater (Anwalt) als Mediator tätig sein?
Hintergrund
Antwort
Es gilt das Vor- und Nachbefassungsverbot. Es ist in § 3 Mediationsgesetz geregelt.
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