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Leitsätze

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Einträge 642

ID Bezeichnung Leitsatz Kategorie Schlagworte
Leitsatz 16372 Empathie und Emotionen Wenn die Emotionen (Gefühle) des Gegenübers nicht wahrgenommen und verstanden oder gar geleugnet werden, fühlt sich der ganze Mensch nicht akzeptiert. Deshalb werden Emotionen als nicht verhandelbare Tatsachen beschrieben. Methodik
Leitsatz 16339 Dimensionieren und Umgang mit Komplexität Bei jeder Information ist darauf zu achten, um welche Art Information es sich handelt. Fakten werden anders behandelt als Meinungen, Argumente anders als Themen und Positionen, Lösungen anders als Motive usw. Sobald die Information qualifiziert wurde, kann sie eingeordnet werden und es ist klar, wie mit ihr umzugehen ist. Methodik
Leitsatz 16332 Grenzen überwinden Es ist das Denken, das Grenzen überwindet (und überwinden muss). Die Mediation beschreibt lediglich den gedanklichen Weg und die Bedingungen, dass und wie sich die Grenzen überwinden lassen. Mediation gedankenfreiheit   
Leitsatz 16331 Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation wirkt sich auch auf die Verwendung der Mediation aus. Im Mittelpunkt steht ihre Kompetenz, die sich methodisch auch in anderen Verfahren abbilden lässt. Mediation radius   
Leitsatz 4865 So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich! Systematik
Leitsatz 16304 Gerechtigkeit und Vergeltung Die Vergeltung als Reaktion auf eine als ungerecht empfundene Handlung erlangt eine Priorität vor dem Eigeninteresse. Konflikte
Leitsatz 16302 Gerechtigkeit

Gerechtigkeit wird mit dem Rechtsgefühl emotional wahrgenommen. Die mit der Gerechtigkeit verknüpften Wertvorstellungen sind deshalb relativ und kulturabhängig zu beurteilen.

Konflikte
Leitsatz 16301 Verletzung und Heilung Eine Verletzung kann nicht durch eine weitere Verletzung geheilt werden. Konflikte
Leitsatz 16300 fit the form to the fuss Fit the form to the fuss lautet ein eindringlicher Appell in ADR-Verfahren. Er besagt, dass sich die Form den Umständen anpassen soll. Ihr Orientierungspunkt sind die 3 Ps: people, problem and the process, Also Parteien, Problem und Prozess. Alles muss miteinander einhergehen. und aufeinander abgestimmt sein. Mediation form   
Leitsatz 3901 Eigenverantwortung Je mehr Verantwortung eine andere Person (beispielsweise der Richter, Schlichter oder Mediator) übernimmt, umso mehr Gelegenheiten bieten sich anderen, ihre Eigenverantwortung in den Hintergrund zu stellen. Mediation
Leitsatz 3900 Verantwortlichkeit Jeder kann nur Verantwortung für das übernehmen, was er auch kontrollieren kann. Mediation
Leitsatz 3899 Verfahren als Rahmen Das Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt. Prozess
Leitsatz 3894 Verstehensvermittlung Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung, während die Schlichtung eine Lösungsvermittlung ist. Systematik
Leitsatz 3893 Der leichte Weg Der Weg in die Kooperation muss erleichtert, der Weg in die Konfrontation muss erschwert werden Systematik
Leitsatz 3892 Kooperation und Konfrontation Eine Kooperation ist in einer Konfrontation nicht möglich. Kooperation und Konfrontation schließen einander aus! Systematik
Leitsatz 3891 Streitanlass Die Mediation gibt keinen Anlass zum Streit (zur Konfrontation) Systematik
Leitsatz 3890 Strategie des Weges Die Verfahren beschreiben die strategischen Möglichkeiten als Wegstrecken der Konfliktbeilegung Systematik
Leitsatz 3887 Das Ziel der Mediation Das Ziel der Mediation ist, eine Lösung zu FINDEN. Mithin steht die SUCHE im Vordergrund, bei der die Parteien die zum Finden führenden Themen und die an der Bedeutung der unterschiedlichen Sichten und der Nützlichkeit zu orientierenden Lösungskriterien selbst erarbeiten. Mediation
Leitsatz 3883 Das Wesen der Mediation Wenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren. Prozess
Leitsatz 3881 Abgrenzungskriterien Die Notwendigkeit, informelle Verfahren wie die Schlichtung und die Mediation gegeneinander abzugrenzen, braucht Kriterien, die den informellen Charakter der Verfahren nicht infrage stellen. Prozess
Leitsatz 3864 Schwierige Situationen Schwierige Situationen helfen, den Konflikt sichtbar werden zu lassen. So gesehen sind sie eine Chance und kein Hindernis.
Leitsatz 3848 Beispiele Beispiele sind kein Beleg! Methodik
Leitsatz 3821 Einzelgespräch Ein Einzelgespräch ist ein vertrauliches Gespräch, sodass die Informationen daraus nur mit Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Grundsätzlich sind Einzelgespräche immer allen Parteien anzubieten. Es ist Transparenz herzustellen über geplante oder stattgefundene Einzelgespräche, sodass die Gegenpartei sich damit einverstanden erklären kann. Methodik
Leitsatz 3819 Freiwlligkeit und Bereitschaft Die Freiwilligkeit ist von der Mediationsbereitschaft zu unterscheiden. Prozess
Leitsatz 3818 Zwang zur Mediation Ein Zwang zur Mediation kollidiert stets mit dem Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn die Freiwilligkeit - also das Recht die Mediation jederzeit beenden zu können - eingeschränkt wird, handelt es sich bei dem Verfahren nicht mehr um eine Mediation. Prozess
Leitsatz 3817 Geeignetheit ist fallorientiert Die Mediation ist nicht deshalb das geeignete Verfahren, weil eine bestimmtes Sachproblem oder eine Rechtsangelegenheit vorliegt. Die Geeignetheit der Mediation ist fall- nicht sachorientiert. Prozess
Leitsatz 3816 Sicherheit des Verfahrens Anders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen! Prozess
Leitsatz 3804 Die Metaebene Als Repräsentant der Meta-Ebene ist der Mediator bewertungsfrei Mediation
Leitsatz 3803 Bewertungen in der Mediation Keine Entscheidung kommt ohne Bewertungen aus! So auch nicht die Mediation. Allerdings kommt es in der Mediation darauf an, dass die Bewertung von den dafür zuständigen Personen und nur insofern durchgeführt wird, als sie die Lösungekriterien bestätigen und nicht vorgeben. Mediation
Leitsatz 3797 Beendigung der Mediation

Die Mediation ist beendet, wenn sie als beendet deklariert oder nicht fortgesetzt wird. das Ende der Mediation ist nicht gleichzusetzen mit dem Ende der Verhandlungen.

Prozess
Leitsatz 3796 Der Phasenauftrag Die Phasen ergeben den Auftrag an den Mediator (und die Parteien), was konkret zu tun ist, damit sich der Erkenntnisprozess hinter der Mediation verwirklichen kann. Prozess
Leitsatz 3795 Anfang und Ende der Mediation Beginn und Ende der Mediation ergeben sich aus den Handlungen des Mediators und der Parteien. Prozess
Leitsatz 3794 Hierarchie in der Mediation In der Mediation gibt es keine Hierarchie.
Leitsatz 3793 Umfang der Konfliktlösung Das Verfahren zielt auf eine vollständige Konfliktlösung Prozess
Leitsatz 3792 Verfahrensgegenstand Der Gegenstand des Verfahrens wird in der Mediation nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien erarbeitet. Er orientiert sich an den Fragen, die zu klären sind, damit der Konflikt insgesamt oder zu einem festgelegten Teil gelöst werden kann. Prozess
Leitsatz 3791 Nutzenorientierung Die Mediation ist ein nutzenorientiertes Verfahren. Der Verfahrensschwerpunkt liegt deshalb auf der Nutzenermittlung. Der Nutzen erschließt sich über die Interessen (Motive) und ergibt die Kriterien für die zu findende Lösung. Mediation
Leitsatz 3456 Mediation als Kognitionsprozess Ein umfassendes Konzept lässt sich herleiten, wenn die Mediation als ein Kognitionsprozess definiert wird, der den zur Lösung führenden Gedankengang beschreiben kann und darlegt, was erforderlich ist, um den Kongnitionsprozess zu realisieren. Mediation
Leitsatz 3418 Verstehen als Kompetenzmerkmal Je mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er vermitteln! Methodik
Leitsatz 3416 Nützlichkeit Je nützlicher sich die durch das Verfahren herbeigeführte Lösung (das Ergebnis) erweist, umso nützlicher ist das Verfahren, das diese Lösung herbeiführen kann Prozess
Leitsatz 3415 Informiertheit Je vollständiger die zugrunde zulegenden Informationen sind, umso treffender wird die Entscheidung. Der Mensch nutzt alle Intelligenzzentren, um entscheidungsfähig zu sein Methodik
Leitsatz 3412 Themen und Konflikte Ein geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen. Prozess
Leitsatz 3400 Über das Ziel der Mediation Je weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken. Prozess
Leitsatz 3399 Das Ergebnis der Mediation Das Ergebnis beschreibt das WAS. Die Lösung beschreibt das Wie. Der Nutzen beschreibt das WOZU. Prozess
Leitsatz 3398 Die Frage nach dem Streitmotiv Es fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen. Prozess
Leitsatz 3397 Sicherheit des Verfahrens Bei den Verfahren, die durch Antrag eingeleitet werden (zB Gerichtsverfahren), ist ein Ergebnis (meist in Form einer Entscheidung) sicher. Wem also ein irgendwie geartetes Ergebnis wichtig ist, der sollte sich für diesen Fokus entscheiden. Es wird ein Ergebnis herauskommen. Systematik
Leitsatz 3396 Position und Antrag Bei Antragsverfahren ist die Position mit dem Antrag identisch, der zugleich die Lösung des Problems darstellt. Wenn die Durchsetzung der eigenen Lösung (Position) im Vordergrund steht, sind konfrontative Antragsverfahren (wie das Gerichtsverfahren) die beste Wahl. Sie erlauben ein Machtspiel und bieten das Instrumentarium, Positionen durchzusetzen. Es werden allerdings Reaktionen beim Gegner provoziert, die möglicherweise dessen Widerstand hervorrufen. Systematik
Leitsatz 3389 Mediationsvertrag Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.
Leitsatz 3387 Es gibt keine Mediationsordnung Auch wenn die Bezeichnung Mediationsordnung eine Allgemeingültigkeit suggeriert, kann sie das Verfahren nur für die Vertragspartner des Verwenders regulieren. Alle anderen am Prozess eventuell zu beteiligenden Personen sind ihr nicht unterworfen. Recht
Leitsatz 3386 Toleranz und Verletzlichkeit Je mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit Konflikte
Leitsatz 3382 Augenhöhe Wer auf gleicher Augenhöhe verhandeln will, sollte den Gegner nicht mächtiger denken, als man selber ist. Methodik