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Mediationsfehler

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Das Fehlerverzeichnis listet die typischen Fehler in der Mediation auf und gibt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln der Kunst.

Einträge 228

ID Bezeichnung Fehlertypologie Gewichtung Last modifier
1173 Der Mediator verspricht Erfolge Wenn der Mediator einen Erfolg verspricht (welchen?) Könnte er sich über das Prinzip der Ergebnisoffenheit hinwegsetzen. Er könnte auch ignorieren dass es die Parteien sind die die Lösung finden sollen. Schließlich übersieht er dass der Mediationsvertrag an Dienstleistungs-, kein Werkvertrag ist. haftungsrelevant Arthur Trossen
1157 Der Mediator verwechselt die Phasen Wenn durch die Verwechslung der Phasen die Phasenlogik gestört wird, kann dies Auswirkungen auf den Kognitionsprozess haben. in dem Fall ist ein Fehler anzunehmen, zumindest weil die Effizienz der Mediation darunter leidet. Auch kann die Phasen Verwechslung einen Beitrag zur Eskalation darstellen. Der Mediator muss stets wissen wo er sich in der Mediation befindet (welches Thema, welche Phase). haftungsrelevant Arthur Trossen
1140 Der Mediator wählt eine unpassende Mediationsweise Die Mediationsweise bzw. das Mediationsmodell bestimmt die Bearbeitungstiefe in der Mediation. Das Modell passt sich dem Konflikt an. Eine Konfliktbeilegung erwartet eine Transformation während eine Problembeilegung mit einem vereinfachten Verhandlungsmodell auskommt. Voraussetzung für die Wahl des Mediationsmodells ist eine Konfliktanalyse. Es ist als ein Fehler einzustufen, wenn der Mediator die Konfliktanalyse nicht durchführt und deshalb das falsche Mediationsmodell wählt. haftungsrelevant Arthur Trossen
1136 Die Rolle des Anwalts wird nicht geklärt Der Anwalt kann in der Mediation ganz unterschiedliche Rollen einnehmen. Alle Rollen erfordern das Einvernehmen der Beteiligten. Es ist die Aufgabe des Mediators, die Rolle des Anwaltes herauszuarbeiten dann Einvernehmen einzuholen. Die Unterlassung stellt einen Mediationsfehler dar, weil die Parteien nicht über die Einbeziehung des Anwaltes korrekt entscheiden können. haftungsrelevant Arthur Trossen
1135 Der Mediator weist nicht auf das Win-Lose-Ergebnis hin

Dass die Mediation zu einem Win-Win-Ergebnis führt, ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Freiwilligkeit. Die Partei muss in der Lage sein das Ergebnis für sich zu bewerten und zu entscheiden, ob sie es akzeptieren kann oder nicht. Es ist die Aufgabe des Mediators daran mitzuwirken dass die Entscheidungskriterien (Phase drei) vollständig und korrekt gearbeitet werden. Es ist auch seine Aufgabe darauf hinzuwirken, das die Parteien die Lösung in Sach-, Problem- und Fall Kenntnis erarbeiten ( Grundsatz der Informiertheit).

haftungsrelevant Arthur Trossen
1129 Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit Die Vertraulichkeit soll die Mediation schützen. Sie soll verhindern, dass Parteien die Offenheit und das Vertrauen in das Gespräch missbrauchen, um Informationen die sie sonst nicht bekommen hätte vor Gericht zu verwenden. die Vertraulichkeit ist im Gesetz unvollständig geregelt. Gegebenenfalls muss der Mediator sie mit den Parteien vereinbaren. haftungsrelevant Arthur Trossen
1123 Es wird keine Konfliktlandkarte erstellt Die Konfliktlandkarte ist ein wesentliches Werkzeug der Konfliktanalyse. Wird sie versäumt, ist es fraglich, ob der Mediator den Konflikt korrekt identifizieren kann. Damit ist auch die Effizienz des Verfahrens infrage gestellt. haftungsrelevant Arthur Trossen
1122 Es wird kein Co-Mediator eingesetzt Es kommt darauf an, dass der Mediator alles im Blick hat. Manchmal muss er seinen Blick und seinen Horizont erweitern. Ist die Erweiterung notwendig, hat er einen Co-Mediator einzusetzen. Es ist als ein Fehler anzusehen, wenn er dies unterlässt oder wenigstens die Medianden nicht auf die Notwendigkeit einer Co-Mediation hinweist. haftungsrelevant Arthur Trossen
511 Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. haftungsrelevant Arthur Trossen
512 Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Dritte (zB Rechtsanwälte) nehmen an der Verhandlung teil und könnten Informationen weitergeben. Der Mediator muss darauf hinweisen und dies verhindern. haftungsrelevant Arthur Trossen
478 Falscher Beratungshinweis Der Mediator muss die Parteien darauf hinweisen, dass sie ggfalls einen Berater für Fachfragen aufsuchen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 6 MediationsG. Falsche oder fehlende Hinweise stellen einen haftungsrelevanten Mediationsfehler dar. haftungsrelevant Arthur Trossen
510 Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin Grundsätzlich ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hinsichtlich der Verfahrensfragen zu beraten. Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung zählt zu den Verfahrensfragen, weil die die Frage der Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung betrifft. haftungsrelevant Arthur Trossen
473 Mediationsmodell wurde nicht abgestimmt Das Mediationsmodell ergibt die Bearbeitungstiefe. Es ist als ein Mediationsfehler anzusehen, wenn der Mediator bei einem Konflikt der sozio-emotionalen Dimension und der wertmäßig-kulturelle Dimension nicht auf die verschiedenen Modelle der Mediation hinweist. Die Unterlassung nimmt den Medianden eine Option. Sie hätten sich gegebenenfalls für eine transformative Mediation entschieden. Der Mediator muss unaufgefordert offenbaren, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Eine Unterlassung begründet seine Haftung. haftungsrelevant Arthur Trossen
357 Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt Mangelnde Neutralität wird von der Partei oder dem Mediator festgestellt. haftungsrelevant Arthur Trossen
355 Es wird eine Mediation trotz Vorbefassung durchgeführt In derselben Sache war der Mediator als Anwalt oder Berater einer Partei tätig. haftungsrelevant Arthur Trossen
345 Unterlassener Hinweis auf mangelnde Neutralität Der Mediator sieht sich selbst als nicht neutral an (etwa weil er mit einer Partei befreundet ist oder weil er zu einer Partei Mitleid empfindet usw.). haftungsrelevant Arthur Trossen
343 Der Mediator verletzt ein Wesensmerkmal der Mediation Ein Wesensmerkmal ist verletzt, wenn sich der Charakter der Mediation nicht mehr verwirklichen lässt. haftungsrelevant Arthur Trossen
248 Prinzip verletzt Der Mediator verletzt ein Prinzip der Mediation haftungsrelevant Arthur Trossen
232 Falsche Belehrung über Freiwilligkeit Oft fragen Mediatoren: "Sind Sie freiwillig hier?" und geben sich mit einem "Ja" zufrieden. Die Frage dürfte ein Motiv abfragen und ist dann irrelevant (jedenfalls in Phase 1). Wichtig ist es die Freiwilligkeit zu vereinbaren und den Parteien bewusst zu machen. Freiwilligkeit bedeutet: Die Partei kann jederzeit ohne Angabe von Gründen das Verfahren beenden. Mit diesem Recht bekommt sie die Macht und Möglichkeit, das Verfahren zu kontrollieren. Die Verhandlungsparteien kontrollieren sich gegenseitig. schlechter Stil Arthur Trossen
13807 Der Mediator unterlässt die Fehlerquellenanalyse Die Fehlerquellenanalyse soll den Mediator davor bewahren, Fehler zu begehen. Sie ist nicht zwingend und kann durch die Benchmarks ersetzt werden. schlechter Stil Arthur Trossen
12108 Der Mediator reagiert nicht Wenn der Mediator nicht auf eine Frage oder eine Situation, die sich in der Mediation stellt, reagiert, muss das kein Fehler sein. Im Gegenteil. Es könnte als eine paradoxe Intervention gemeint sein oder um den Parteien etwas vor Augen zu führen. Das Verhalten erklärt sich aus dem Motiv und der Verständlichkeit. Wenn die ausbleiben de Reaktion ein Zeichen von Unaufmerksamkeit ist, ist es allerdings nicht mehr gerechtfertigt. schlechter Stil Arthur Trossen
11321 Der Mediator unterlässt die Belehrung für das passende Mediationsformat Der Mediator muss die Mediation so effizient wie möglich durchführen. Dazu gehört die Wahl des passenden Mediationsformates. Unterlässt er den Hinweis auf die Wahlmöglichkeit, kann es sich um einen Mediationsfehler handeln, wenn die Mediation dadurch langsamer oder schwieriger verläuft, was durch ein besseres Format abzuwenden gewesen wäre. schlechter Stil Arthur Trossen
11303 Der Mediator wendet die falsche Technik an Die Technik sollte sich an der Methode orientieren und diese wiederum am Verfahren. Eine falsche Verwendung der Technik kann die Mediation durcheinanderbringen oder erschweren. Wenn damit keine Pflichtverletzung einhergeht, hat der Mediationsfehler nur eine Bedeutung für das eigene Qualitätsmanagement. Siehe Haftung. schlechter Stil Arthur Trossen
4980 Die Konfliktkosten werden übersehen Bei einem Kostenvergleich mit anderen Verfahren wird oft lediglich auf die Verfahrenskosten hingewiesen. Die Konfliktkosten gehen jedoch darüber hinaus. Sie bewerten die durch die Konfliktauflösung ersparten Aufwendungen. schlechter Stil Arthur Trossen
4279 Der Mediator wendet kein Ping Pong an Die Ping-Pong-Technik unterstützt die Windows Technik und erlaubtes, nicht nur die Redeanteile gleichmäßig zu verteilen, sondern auch die Sicht auf die eine oder andere Partei zu lenken. Ihre Anwendung ist nicht zwingend und auch nicht in jedem Fall geboten. Sie eignet sich kaum für Meditationen in Gruppen. schlechter Stil Arthur Trossen
3981 Der Mediator versteht die Partei genau Die Partei muss gar nichts sagen. Der Mediator weiß schon genau was sie meint. Er kann genau mit ihr fühlen. Der Mediator sollte sich im Klaren sein, dass er sich möglicherweise mit der Partei (emotional) verkoppelt hat und eigene Konflikterfahrungen einbringt. Die Gefahr, dass Wirklichkeiten vermischt werden ist extrem hoch. Ganz abgesehen von dem Problem der Neutralität. schlechter Stil Arthur Trossen
3980 Der Mediator unterscheidet nicht die Fakten, Meinungen und Emotionen Die Unterscheidung zwischen Fakten, Meinungen und Emotionen ist ein Teil des präzisen Zuhörens und unbedingte Voraussetzung zur Dimensionierung der Informationen. Ihre Unterlassung erschwert die Verstehensvermittlung und die korrekte Informationsverarbeitung. schlechter Stil Arthur Trossen
2995 Der Mediator unterlässt eine Dokumentation Die Dokumentation fungiert als Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis. Sie erfüllt weiterhin Anforderungen an ein Qualitätsmanagement schlechter Stil Arthur Trossen
2745 Der Mediator unterlässt eine Zeugenbefragung Wenn ein streitiges, für die Lösungsfindung erforderliches Fakt aufgedeckt wird, muss der Mediator darauf hinweisen. Er muss auch darauf hinweisen, ob und inwieweit eine Zeugeneinvernahme zur Evaluierung des Faktes geeignet ist und inwieweit sie in das Konzept der Mediation hineinpasst. Meistens geht es um die Evaluierung von Fakten, die in der Vergangenheit liegen. Der Mediator ist keine Verhörsperson und die Zeugenbefragung wird nicht durch einen Antrag ausgelöst. Die unterlassene Zeugenbefragung ist deshalb nicht notwendigerweise ein Fehler. Ein Fehler kann es aber sein, wenn der Mediator das Verfahren in diese Richtung getrieben hat oder die Parteien über die Notwendigkeit einer Zeugenbefragung nicht korrekt informiert. schlechter Stil Arthur Trossen
1437 Der Mediator versorgt die Parteien nicht mit Kaffee und Plätzchen Es gibt das Bild des Muskel-Mediators, der so lange mit den Parteien verhandelt, bis die Lösung gefunden wurde, ohne sie mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Ziel ist es die Parteien unter Druck zu setzen, damit sie möglichst mit einer Einigung die Mediation beenden. Das Vorgehen ist extrem schlechter Stil, es sei denn er ist so mit den Parteien verabredet worden. Auch in dem Fall muss man sich fragen, welches Ziel die Mediation erreichen soll. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe eine Einigung um jeden Preis herbeizuführen. schlechter Stil Arthur Trossen
1187 Der Mediator reduziert die Komplexität Die Mediation ist ebenso wieder zu lösende Fall ein komplexes System. Um die Komplexität zu bewältigen greifen viele Menschen zur Selektion oder Reduktion. Die Wahl des Mediationsmodells kann ebenfalls eine Reduktion der Komplexität herstellen, ebenso wie die unterlassene Dimensionierung. die Reduktion der Komplexität ist ein durchaus approbates Mittel, nicht jedoch ihre Ignoration oder gar Leugnung. schlechter Stil Arthur Trossen
1180 Der Mediator wählt ein ungünstiges Setting Der Mediator kann sich die Arbeit erleichtern, wenn er darauf achtet, dass die Mediation unter günstigen Arbeitsbedingungen ablaufen kann. Ein ungünstiges Setting erschwert seine Arbeit. Der Mediator sollte ein Setting wählen, dass die Mediation am besten zum Ausdruck bringt. schlechter Stil Arthur Trossen
1161 Der Mediator stellt das Gesagte nicht in Frage Üblicherweise meldet der Mediator den Parteien zurück, was er verstanden (und wahrgenommen) hat. Er ist gut beraten, wenn er auf Ungereimtheiten oder Unklarheiten eingeht und diese hinterfragt. Mit dem präzisen Zuhören kann er das Gesagte auch verifizieren und dimensionieren. So könne dazu beitragen, dass die Gedanken der Parteien nachvollziehbar sind. Unterlässt er es, den Gehalt der Information zu hinterfragen, unterstützt er unbewusst den Konflikt und hilft, Informationen zu verdecken. schlechter Stil Arthur Trossen
12107 Der Mediator schreit die Parteien an Wenn der Mediator schreit, muss das kein Fehler sein. Im Gegenteil. Manchm al muss er die Parteien zur Ruhe bringen und deren Geschrei unterbrechen. Dabei hat er bestimmt viele Möglichkeiten. Anschreien ist eine davon. belanglos Arthur Trossen
4995 Der Mediator weist nicht auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hin Der Mediator ist dazu auch nicht verpflichtet. Er sollte dazu eine Auskunft geben können, wenn er konkret darauf angesprochen wird. belanglos Arthur Trossen
2723 Leerer Stuhl wird nicht oder falsch eingesetzt Oft wird auf einen leeren Stuhl nicht angesprochen oder er wird einfach zu einem Symbol erklärt und vom Mediator platziert. Die Vorgehensweise ist ungeschickt, nicht wirklich ein Fehler. Erst recht nicht, wenn der Mediator andere Techniken anwendet, um den Konflikt zu verdeutlichen. belanglos Arthur Trossen
554 Verfahren und Methode werden verwechselt Die Verwechslung passiert sogar dem Gesetzgeber, der vom Mediationsverfahren spricht, obwohl die Mediation als Verfahren definiert ist. Es kommt darauf an, ob das Mediationsgesetz anwendbar ist (sein soll) oder nicht. belanglos Arthur Trossen
246 Schlichtung wird als Mediation bezeichnet Die Frage, ob eine Mediation oder eine Schlichtung durchgeführt wird, entscheidet sich nicht am Tun, ob Vorschläge gemacht werden oder nicht, sondern daran, welches Kommunikationsmodell verwirklicht wird. Auch die Bezeichnung kommt es dabei nicht an. Es gilt der juristische Grundsatz: falsa Demonstratio non nocet. wichtig! Arthur Trossen
14600 Der Mediator übersieht den Systemkonflikt Systemkonflikte sind oft die Ursache für Strukturkonflikte oder Beziehungskonflikte. Sobald ein Konflikt in einer Gruppe, einem Unternehmen oder einer Institution aufkommt, sollte auch nach Systemkonflikten geforscht werden. Die Untersuchung ist Teil der Konfliktanalyse. Wenn sie unterbleibt oder unvollständig ist, stellt sich dies als ein Mediationsfehler dar. wichtig! Arthur Trossen
14015 Der Mediator unterlässt den Hinweis über die obligatorische Streitbeilegung In einer nachbarschaftlichen Streitigkeit ist beispielsweise die (gescheiterte) Einigung vor einer anerkannten oder sonstigen Gütestelle vorgeschrieben. Wenn der Mediator keine Gütestelle ist, müssen die Parteien also trotz der Mediation im Falle ihres Scheiterns einen Güteversuch vor einer Gütestelle unternehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Mediator als sonstige Gütestelle angesehen wird. Nasch der hier vorgenommenen Gesetzesauslegung ist das der Fall. Eine Hinweispflicht besteht somit nicht. wichtig! Arthur Trossen
13802 Der Mediator unterlässt die Mediationsanalyse Die Handlungsempfehlungen legen nahe, stets eine Situationsanalyse durchzuführen, um dann festzustellen, wo und wie die sich daraus ergebende Aufgabenstellung in die Mediation einfügt. Wer diese Prüfung unterlässt riskiert, dass die Struktur der Mediation versagt und dass Informationen verloren gehen. wichtig! Arthur Trossen
13801 Der Mediator unterlässt die Situationsanlyse Die Handlungsempfehlungen legen nahe, stets eine Situationsanalyse durchzuführen, bevor irgendeine Entscheidung getroffen wird. Die Regel lautet: Erst Verstehen, dann Handeln. Weil der Mensch im Denken sehr auf Lösungen fixiert ist (Was mache ich nur als Nächstes? Wie löse ich die Situation auf?), wird der Blick auf das was gerade geschieht oft verdeckt. wichtig! Arthur Trossen
12085 Der Mediator setzt sich über die Verweigerung eines Beistandes hinweg Nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz bedarf die Teilnahme eines Beistands der Zustimmung der Parteien. Die Teilnahme eines Beistandes wird von der Gegenseite verweigert. Der Mediator hält die Beteiligung des Beistandes aber für notwendig und setzt sich über die Verweigerung hinweg. Er sagt lediglich „Ein Beistand ist erforderlich“ und setzt die Mediation fort. wichtig! Arthur Trossen
12055 Der Mediator stellt keine Balance (Gleichgewicht) zwischen den Parteien her Das Prinzip der gleichen Augenhöhe verlangt, dass die Parteien nicht nur gleichberechtigt, sondern auch in gleicher Weise befähigt an den Verhandlungen teilnehmen können. Ungleichgewichte können entstehen, bei persönlichen Defiziten einer Partei (z.B. Demenz) bei einer Abhängigkeit oder bei einer zahlenmäßigen Unterlegenheit. Der Mediator muss darauf achten, ob ein Ungleichgewicht besteht und gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln können. wichtig! Arthur Trossen
12050 Die Rolle des Vorgesetzten wird nicht geklärt In der Mediation gilt das Prinzip des Verhandelns auf gleicher Augenhöhe. Wenn der Vorgesetzte an der Mediation teilnimmt, gilt das auch für ihn. D. h. er darf keine Anweisungen geben und auch keine Repressalien üben. Es ist ein Mediationsfehler, wenn der Mediator den Vorgesetzten auf seine Rolle als Median nicht hinreichend vorbereitet oder einstimmt. wichtig! Arthur Trossen
12045 Die Parteien haben keine Möglichkeit den Mediator zu wählen Bei innerbetrieblichen Meditationen beispielsweise kommt es vor, dass der Mediator vom Arbeitgeber beauftragt wird, noch bevor er die Konfliktanalyse durchgeführt hat und weiß wer an der Mediation zu beteiligen ist. Die Vorgehensweise könnte §2 Abs. 1 Mediationsgesetz widersprechen, der besagt dass der Mediator von den Parteien zu wählen ist. wichtig! Arthur Trossen
11464 Der Mediator übersieht, dass das Interesse am Bedürfnis vorbeigeht Das Bedürfnis im Konflikt ist meist ein Mangelbedürfnis. Das Interesse sollte also darauf gerichtet sein, den Mangel zu kompensieren. Wenn das von den Parteien vorgetragene Interesse (Ziel) an dem Bedürfnis vorbeigeht, sollte der Mediator einschreiten und das Interesse hinterfragen. Je nach dem zugrunde gelegten Mediationskonzept ist es ein Fehler, wenn die Diskrepanz zwischen Interessen, Motiven und Bedürfnissen übersehen wird. wichtig! Arthur Trossen
11317 Die Mediatoren streiten sich Mediator und Co-Mediator geraten in einen Streit. Der Streit kann verschiedene Ursachen haben. Z.B kann sich einer der Mediatoren übergangen fühlen oder denken, dass seine Interventionen kaputt gemacht werden. Möglicherweise besteht auch keine Einigkeit über die Rollenverteilung, etwa wenn der Mediator den Co-Mediator wie einen Assistenten behandelt, usw. wichtig! Arthur Trossen
11315 Es wird nicht auf die Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Co-Mediators hingewiesen Wenn das gesichtsfeld eines Mediators nicht ausreicht, alle Parteien im Blick zu haben, ist die Hinzuziehung eines Co-Mediators erforderlich. Der Mediator muss seine Auftraggeber darauf hinweisen. wichtig! Arthur Trossen
10891 Der Mediator übersieht das Machtgefälle Eine Partei ist sehr dominant. Sie lässt die an dere Partei nicht zu Wort kommen, nimmt Einfluss auf deren Aussagen (manipuliert) und sagt sogar dem Mediator was er zu tun hat. Der Mediator ignoriert dieses Verhalten. wichtig! Arthur Trossen