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Mediationsforum

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Zunächst zur Verjährung:
Die Verjährung (Verfolgungsverjährung) im Strafrecht richtet sich nach der Schwere der Tat. Es muss also zunächst ein Straftatbestand erfüllt sein. Woran denken Sie? Betrug? Das setzt eine Täuschung voraus, die zu einem Irrtum geführt hat, der wiederum kausal für eine Vermögensverfügung wurde, die zu einem betrugsbedingten Schaden geführt hat. Siehe §263 StGB. Ein Doppelleben führt oft dazu, dass sich ein Ehegatte betrogen fühlt. Damit ist aber kein Betrug iSd StGB gemeint. Hier müsste die Kausalität zur täuschungsbedingten Vermögenschädigung nachgewiesen werden können. Die Verjährung richtet sich nach der angedrohten Strafhöhe. Beim einfachen Betrug sind das 5 Jahre. Siehe §78 StGB.
Zur Widerspruchsfrist:
Sie meinen wohl die Frist zur Anfechtung des Vertrages? Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Siehe §121 BGB

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