Besonders bei Verfahren über Themenstellungen mit einem großen öffentlichen Interesse, hat die Presse nicht nur ein Publikationsinteresse, sondern auch die Pflicht, über die Ereignisse zu berichten. Dazu gehört natürlich auch, wenn die Behörden oder Konfliktbeteiligte versuchen, das Problem in einer Mediation zu regeln. Ohne eine öffentliche Bekanntmachung wird es kaum gelingen, die möglichen Interessenten zur Teilnahme zu bewegen. Mitunter ist sogar eine wiederholte Aufforderung sinnvoll und geboten. Allein dieser Umstand beweist, dass einige Informationen über die Mediation nach außen gelangen müssen. 

Es gibt allerdings auch Presseberichte, in denen ein frustierter Mediationsteilnehmer zitiert wird, der sich im Nachgang zur Mediation über das unfaire Verhalten eines Kontrahenten beschwert oder Manipulationen wittert. Es gibt auch Presseberichte, wo ein Teilnehmer im laufenden Verfahren Meinungen äußert oder Gegenmeinungen diskreditiert, um seine Position in der Mediation zu stärken. Nicht auszudenken sind auch Presseveröffentlichungen, wo sich der Mediator bei einer erfolgreichen Mediation hervortut oder gar andere für das Scheitern der Mediation verantwortlich macht. Wenn solche Veröffentlichungen möglich sind, steht zu befürchten, dass sich die Beteiligten an der Mediation eher auf die öffentliche Wirkung konzentrieren als auf das, was sie eigentlich sagen wollen und zu erreichen versprochen haben. Wenn es ihnen darüber hinaus gelingt, die öffentliche Meinung als Druckmittel zu benutzen oder um die eigene Meinung zu verstärken, wird die Mediation zur Konfrontation missbraucht. Weil die Mediation auf ein kooperatives Verhalten angewiesen ist, würde die Presse, die derartige Veröffentlichungen unterstützt oder gar anregt, nicht nur die Mediation gefährden. Sie würde auch dem öffentlichen Interesse an einer friedlichen, einvernehmlichen und nachhaltigen Lösung entgegenwirken.

Was ist zu tun, um das zu verhindern?

1. Der Mediator, die Mediatorin oder die Mediatoren können die Teilnehmer mit einer sogenannten Mediationsdurchführungsvereinbarung verpflichten, die Vertraulichkeit zu wahren. Die Vereinbarung sollte auch den Umgang mit der Presse umfassen.1  
2. Der Mediator, die Mediatorin oder die Mediatoren können versuchen, die Presse als Verbündeten der Mediation zu gewinnen und dazu anhalten, nur die gemeinsam (mit den Teilnehmern) abgestimmten Pressemitteilungen abzudrucken.

Natürlich muss eine Kritik an der Art und Weise wie die Mediation durchgeführt wird oder wie sich einzelne Teilnehmer in der Mediation verhalten, möglich sein. Es sollte allerdings gelingen, die Kritik innerhalb der Mediation abzuwickeln und zu bewältigen. Die Mediation schützt sich selbst vor einem Fehlverhalten einzelner. Der Grundsatz der Freiwilligkeit2 ist ihr Rettungsanker. Er erlaubt es jedem Teilnehmer, die Mediation auch ohne Angabe von Gründen jederzeit abzubrechen. Jetzt kommt es darauf an, welches Interesse jeder Einzelne, also die anderen Teilnehmer, an der Mediation haben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist nämlich nicht nur ein Schutz. Er bewirkt auch eine Pflicht für jeden, sich so zu verhalten, dass niemand von dem nicht verhandelbaren Recht der Kündigung Gebrauch machen muss. Die Teilnahme an der Mediation wird jetzt zu einer Frage der Motivation ihrer Beteiligten. Wer wirklich nach einer einvernehmlichen Lösung suchen will, der findet auch eine. Die Mediatoren sind gut beraten, wenn sie die Motivation an der Teilnahme gleich zu Beginn der Mediation hinterfragen. Sie können den Nutzen herausstellen und erläutern, wie die Mediation den Nutzen, trotz aller Skepsis herausarbeiten kann. Sie können. auch alternative Herangehensweisen mit den Parteien auf deren Nützlichkeit hin untersuchen.

Bei einer Großmediation mit vielen Beteiligten ist es nicht immer möglich, auf die Vorbehalte einzelner einzugehen, wenn sie nicht offen oder sonst innerhalb der Mediation geäußert werden. Hier kann die Presse beispielsweise eine wirkungsvolle Unterstützung anbieten, indem sie Aufklärungsarbeit leistet und die Bemühungen um eine Kooperation unterstützt. Die Aufklärungsarbeit orientiert sich eher an den abstrakten Fragestellungen und bezieht sich nicht auf den vertraulichen Bereich des konkreten Verfahrens. Die Mediatoren können dazu beitragen, neutrale Themen zu finden, um ein Presseloch zu verhindern. Das sollte abgestimmt werden. Die Presse muss dabei nicht zu kurz kommen. Sie kann sich z.B. selbst loben, indem sie ihre Seriosität herausstellt und hervorhebt, dass sie das Verfahren beachtet und respektiert, indem sie darauf hinweist, nicht unabgestimmt über das Verfahren zu berichten.3 Da gibt es aber sicher noch mehr Gemeinsamkeiten, über die sich eine Abstimmung lohnt und die es der Presse ermöglicht, im Sinne der Mediation zu kooperieren.