Die Berufsausbildung

Die Ausbildung zur Mediation war zunächst als eine beruchliche Wieterbildung gedacht. §2 des Entwurfs der Ausbildungsverordnung verlangte neben der Ausbildung zur Mediation einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums und eine mindestens zweijährige praktische berufliche Tätigkeit. Die Fassung der gültigen Ausbildungsverordnung, der ZMediatAusbV, geht auf diese Bedingung nicht mehr ein. Deshalb kann die Ausbildung zum Mediator heute auch als eine vollständige Berufsausbildung und nicht nur als eine Weiterbildung angesehen werden.

Der Beruf

Der Begriff Mediator dient nicht nur zur Bezeichnung der Funktion im Verfahren der Mediation. Er wird auch als Berufsbezeichnung genutzt. Die Definition des Berufs weicht jedoch von der Mediation ab, indem sie die Tätigkeit einer Streitvermittlung nur allgemein umschreibt und zwar so, dass sich in der Beschreibung auch ein Konfliktmanager, ein Schlichter oder ein Konflikthelfer wiederfinden kann.

Die Berufsanforderungen

Die begrifflichen Ungenauigkeiten verwischen das Bild noch mehr, wenn daran gedacht wird, dass eine Mediation auch durchgeführt werden kann, ohne dass der Mediator den Beruf des Mediators ausübt. Die Regierung geht sogar davon aus, dass der Beruf des Mediators mangels Fallaufgebot ohnehin nur im Nebenberuf ausgeübt wird, wenn überhaupt. Die Unterscheidung zwischen einer haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit ist lediglich für die Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Sie stellt die Berufsqualifikation weder in Frage, noch gibt sei ein Indiz für die beruflichen Anforderungen.

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