mehrdimensionales Verfahren | Die Mediation ist ein Verfahren, das aus mehreren Dimensionen besteht, die miteinander vernetzt sind. Die Dimensionen entsprechen den Variablen der Komplexität. Sie können in der Mediation aufeinander abgestimmt werden. |
High-Low Arbitration | Net High / Low (Bracketed) Arbitration. Die Lösung bewegt sich in einem bestimmten, zuvor vereinbarten Rahmen, um verbindlich zu sein |
Conciliation | Siehe Schlichtung |
Beibringungsgrundsatz | Der Beibringungsgrundsatz ist ein Prinzip des Zivilprozesses. In gewisser Weise findet er auch in der Mediation Anwendung. Er besagt, dass alle Informationen von den Parteien (und nicht vom Richter) einzubringen sind. Der Beibringungsgrundsatz unterscheidet sich vom Amtsermittlungsgrundsatz, wo das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Informationen auf dem Tisch liegen. |
Fact-Finding | Ein neutraler Dritter untersucht Dokumente und befragt Zeugen, um Hilfe bei der Sachverhaltsklärung zu geben. Die Klärung soll den Parteien helfen, angemessene Konsequenzen daraus zu finden. Das Fact-Finding wird als ADR-Verfahren angesehen. Es ist eine Tatsachenuntersuchung, die gegenüber dem Beweissicherungsverfahren abzugrenzen ist. |
Verhandlung | Die Verhandlung ist ein kommunikativer Prozess, der dazu benutzt wird, Vereinbarungen zu treffen. Verhandlungen sind freiwillig und bis zum Abschluss (Vertrag) nicht bindend. Sie stehen unter der Kontrolle der Parteien. |
Beweissicherungsverfahren | Gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen für einen evtl. nachfolgenden Prozess |
empathisches Verhandeln | Wie der Name sagt, handelt es sich um eine Verhandlung, die empathisch ausgeprägt wird. Oft wird auch die Mediation als ein empathisches Verhandeln beschrieben, dass ihre Leistungsfähigkeit jedoch dramatisch unterschätzt. Eine Abgrenzung ist deshalb erforderlich. |
Supervision | Supervision ist eine Form der Beratung, die Einzelne, Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Sie wird verwendet, um die eigenen Ressourcen des Supervidenten aufzudecken. Sie kann auch zur Unterstützung verwendet werden, wenn der Mediator oder die Mediatorin in einer Mediation einmal nicht weiter wissen. |
Streitbeilegungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitbeilegung. Achtung: Das Gesetz differenziert nicht zwischen Streit und Konflikt. Im Gesetz ist von Konfliktbeilegungsverfahren die Rede. In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Schiedsverfahren | Verfahren der Schiedsperson. Im Kern handelt es sich um eine obligatorische Schlichtung. Eine Mediation ist möglich. Das Schiedsverfahren ist vom. Schiedsgerichtsverfahren zu unterscheiden. |
Litigation | Der gesetzlich bestimmte Richter entscheidet über einen Streit der Parteien nach Antrag |
juridical Settlement | Verhandlungen im oder ausserhalb des Gerichts über eine gütliche Streitbeilegung (Vergleichsverhandlung). |
Letter of Intend | Ein Letter of Intent (LOI) ist eine Absichtserklärung, die von einer Partei an eine andere Partei gerichtet wird, um ihr Interesse an einer Geschäftsbeziehung oder einem Vertrag zum Ausdruck zu bringen. Er kann auch wechselseitig erklärt werden und eine gemeinsame Absicht ausdrücken. Die Absichtserklärung bekräftigt, eine bestimmte Handlung oder einen bestimmten Vertrag abzuschließen zu wollen. Eine Absichtserklärung kann verbindliche oder unverbindliche Elemente enthalten und dient in der Regel dazu, eine Basis für weitere Verhandlungen zu schaffen. Ein Letter of Intend kann auch eine Abschlussvereinbnarung in der Mediation sein. |
summary Jury Trial | Eine Art Gerichtsrollenspiel, in dem der Fall geprobt wird, um seine Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können. |
early neutral Evaluation (ENE) | Das Verfahren zielt darauf ab, den Fall für ein Verfahren zu positionieren. In einer Gesprächsrunde werden die Risiken und Chancen einer möglichen Regelung ausgelotet |
Güteverhandlung | Verfahrensabschnitt im Zivilprozess nacht § 278 II ZPO |
Vermeidung | Die Vermeidung ist kein Verfahren, aber eine mögliche Strategie der Konfliktlösung. Mache Verfahren eignen sich zur Vermeidung von Konflikten. Auch die Mediation kann dazu herangezogen werden. |
Streitvermittlungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitvermittlung, also der Mediation und der Schlichtung. |
Gütestellenverfahren | Siehe Güteverfahren |