Lade...
 

Die Schlichtung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Thema Verfahrensbgrenzungen im Kapitel Verfahren des Abschnitts Systematik im Fachbuch Mediation. Es geht um die Schlichtung und ihr Verhältnis zur Mediation. Bitte bachten Sie auch:

Systematik Verfahrensabgrenzungen Gericht Schlichtung Verbraucherschlichtung Mediation Moderation

Abstract: Was früher der Oberbegriff war, ist heute ein konkurrierendes Verfahren. Dementsprechend verwendet Wikipedia den Begriff mehrdeutig.1 Dort wird ausgeführt: "Anstelle eines Rechtsverfahrens wird heute in zunehmendem Maße auch ein Schlichtungsverfahren im Sinne der Mediation durchgeführt". Somit wäre die Schlichtung ein Oberbegriff, unter den die Mediation zu subsummieren ist. An anderer Stelle heißt es: "Mediation und Schlichtung sind durchaus unterschiedliche Begriffe und methodisch unterschiedliche Verfahren". Die Verwirrung ist perfekt.

Es gibt durchaus einen Unterschied

Schlichtung und Mediation sind ganz andere Diensleistungen

Buchinhalt Themenportale Moderation

Einführung und Inhalt: Nach der hier vorgenommenen systemastischen Einordnung der Verfahren sind sowhl die Mediation gleichberechtigte Verfahren der alternativen (außergerichtlichen) Streitbeilegung. Die Mediation ist keinesfalls ein Unterfall der Schlichtung. Ihre Verfahrencharakteristika sind viel zu verschieden und sollten weder vermischt noch miteinander verwchselt werden.

Definition Schlichtung

Wer aus dem Wort Schlichtung das Adjektiv schlicht heraus liest und schlicht mit einfach gleichsetzt, kommt schnel hin die Nähe des Faciliators. Der englische Begriff Faciliator wird mit Vermittler oder besser mit Moderator übersetzt. Es ist jemand, der einen Prozess oder eine Verhandlung einfacher macht, so dass die Verhandelnden ihr Ziel erreichen. Wikipedia definiert die Schlichtung wie folgt: Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird. Zur Unterscheidung zwischen der Schlichtung und der Mediation wird oft auf die Handlungsweise des neutralen Dritten abgestellt. Wenn er Vorschläge unterbreitet, soll es sich um eine Schlichtung handeln. Die handlungsweise kann jedoch kein Definitionsmerkmal sein. Wäre sie es, würde sich ein fehlerhaftes Verhalten gar nicht mehr herausfinden lassen. Die Handlungsweise ist nicht geeignet, das Verfahren zu definieren. Sie muss sich am Verfahren messen lassen. Der Unterschied der Verfahren zueinander ergibt sich aus ihrem Verfahrencharakter. Die korrekte Definition lautet:

 Merke:
Leitsatz 7374 - Die Schlichtung ist ein Verfahren der Lösungsvermittlung. Der Schlichter hilft den Parteien als neutrale dritte Person, sich auf die ein- oder andere vorzuschlagende Lösung zu einigen.

Wesen

Das Wesen der Schlichtung ergibt sich aus der Abgrenzung zur Mediation und zur Streitentscheidung. Der Unterschied kommt mit dem jeweils zugrunde liegenden Kommunikationsmodell zum Vorschein. Die Entscheidungskompetenz des Dritten definiert das Rollenverhalten und damit auch die Kommunikation. Als erwünschter Meinungsbildner wird der Schlichter, ähnlich wie der Richter, zum Teil des Streitsystems. Der Mediator steht außerhalb des Streitsystems. Der Schlichter richtet den Fokus auf die Lösung. Sie soll aus den Positionen hergeleitet werden. Die genaue Abgrenzung zwischen Mediation und Schlichtung wird im Beitrag Verfahrensabgrenzungen erläutert.

Abgrenzung zwischen Mediation und Schlichtung

Abgrenzung

Der Verfahrensstrukturvergleich verdeutlicht den weiteren Unterschied, wenn die Prototypen der triadischen Verfahren gegenübergestellt werden. Dann fällt auf, dass auch die Schlichtung keine 3.Phase benötigt, wo die Verstehensvermittlung im Vordergrund steht.

Phase Mediation Gericht Schlichtung Moderation
1.Phase ja zumindest kein gemeinsames Ziel ja ja
2.Phase ja fast (nicht für alle Themen) ja ja
3.Phase ja nein nein nein
4.Phase ja sehr eingeschränkt beim Vergleich zum Teil eventuell
5.Phase ja eingeschränkt beim Vergleich eingeschränkt beim Vergleich bedingt

Rechtsgrundlagen

Die Schlichtung scheint gegenüber der Mediation benachteiligt zu sein. Zumindest war sie im Mediationsförderungsgesetz nicht erwähnt, wo es doch auch um die Förderung anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung ging. Ein einheitliches Gesetz zur Schlichtung gibt es nicht. Im Nachgang zum Mediationsförderungsgesetz wurde das VSBG erlassen, das - wie der Name sagt - zur Regelung von Verbraucherstreitigkeiten errichtet wurde.

Gesetzliche Regelungen sind durch § 15 a EGZPO veranlasst, über den die Länder zum Erlass von Gesetzen einer obligatorischen Schlichtung ermächtigt wurden. Von der Ermächtigung, dieses Verfahren einer zivilrechtlichen Streitigkeit bis zu einem Streitwert von 750 € vorausgehen zu lassen, hat nur Baden Württemberg Gebrauch gemacht.

Zustandekommen

Rechtlich empfiehlt es sich auch hier zwischen dem zur Schlichtung verpflichtenden schuldrechtlichen Vertrag als Causa und dem die Schlichtung regulierenden Vollziehungsvertrag zu differenzieren. Mithin ist analog zur Mediation zwischen dem Schlichtungsvertrag und der Schlichtungsdurchführungsvereinbarung (SDV) zu unterscheiden. Die Prinzipien müssen vertraglich eingeführt werden. Die Vertraulichkeit kann durch Prozessverträge im gleichen Umfang wie die Mediation hergestellt werden, bedarf jedoch der Vereinbarung.

Anwendungen

In der Öffentlichkeit wurde wohl "Stuttgart 21" zum populärsten Schlichtungsverfahren. Als etabliert gilt auch die tarifvertragliche Schlichtung. Sogenannte Schlichtungsstellen werden als Einrichtungen der Kammern, Verbände und Vereine vorgehalten. So unterhält fast jede Landesärztekammer und Landeszahnärztekammer eine Schlichtungsstelle für Arzt- und Zahnarzthaftpflichtfragen. Als Schlichtungsstellen gelten auch die Kundenbeschwerdestellen der Banken. Im Personenverkehr ist die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ Ansprechpartner. Es gibt Schlichtungsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe, Telefondienste, Reisen, Internetshopbetreiber, sowie etwa die Energie und die Clearingstelle EEG (für erneuerbare Energien).

Bedeutung für die Mediation

Es ist im Interesse aller, wenn die Grenzen zwischen der Mediation und Schlichtung genau definiert und nachvollzogen werden. Die Mediation hat andere Leistungsverpflichtungen als die Schlichtung. Auch die Rolle des neutralen Dritten ist eine andere. Wenn der Mediator eine Mediation versprochen hat, würde er vertragsbrüchig werden, wenn er stattdessen eine Schlichtung durchführt. Umgekehrt gilt dasselbe.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-08-05 20:03 / Version 29.

Alias: Lösungsvermittlung,
Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -

1 Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schlichtung, abgelesen am 1.8.2017


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 14:53:29 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 4 Minuten