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Mediationsdefinitionen

Es gibt viele Definitionen des Begriffs Mediation. Sie sind alle mehr oder weniger ähnlich. Trotzdem unterscheiden sie sich. Die nachfolgende Zusammenstellung ermöglicht eine Gegenüberstellung und hilft, Abweichungen und Lücken sowie das jeweils zugrundeliegende Mediationsverständnis aufzudecken.




Was ist Mediation?

Legaldefinitionen

In den Gesetzen der Länder wird die Mediation wie folgt definiert.

EU-Richtlinie

Nach Art. 3 der Richtlinie1 ist:

a) Mediation ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen. Dieses Verfahren kann von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben sein.
Es schließt die Mediation durch einen Richter ein, der nicht für ein Gerichtsverfahren in der betreffenden Streitsache zuständig ist. Nicht eingeschlossen sind Bemühungen zur Streitbeilegung des angerufenen Gerichts oder Richters während des Gerichtsverfahrens über die betreffende Streitsache;
b) Mediator ist eine dritte Person, die ersucht wird, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise durchzuführen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Beruf in dem betreffenden Mitgliedstaat und der Art und Weise, in der sie für die Durchführung der Mediation benannt oder mit dieser betraut wurde.

Mediationsgesetz Deutschland

§1 Mediationsgesetz besagt:

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person
ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.


Wer genauer und tiefer auf die juristischen Fragen eingehen möchte, kann den Online-Kommentar zum Mediationsgesetz hier einsehen. Aber dafür ist später auch noch Gelegenheit. Wiki to Yes kann und soll nämlich auch als ein Nachschlagewerk fungieren und Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie etwas über die Mediation erfahren wollen.

Mediationsgesetz

Mediationsgesetz Österreich

§1 ZivMediatG (Zivilrechts-Mediations-Gesetz) besagt2 :

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.

Mediationsgesetz Lettland

§1 des lettischen Mediationsgesetzes besagt:

Mediation - Ein strukturierter, kooperativer Prozess auf freiwilliger Basis, in dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators versuchen, eine beiderseits akzeptable Einigung zur Beilegung ihres Streites herbeizuführen.
Mediator - Eine natürliche Person, die von den Parteien frei gewählt wurde und der Vermittlung zugestimmt hat


Die englische Übersetzung, die als Vorlage für das Zitat galt, betrifft das Mediationsgesetz, soweit es in der Zeit vom 18.06.2014.–12.10.2017 gültig war. Falls die Definition also nachträglich geändert wiurde, sind die Änderungen nicht berücksichtigt3 .

Mediationsgesetz Kroatien

Art 3 des kroatischen Mediationsgesetzes besagt4 :

Mediation meint jedes Verfahren, unabhängig davon ob es vor dem Gericht, einer Mediationsorganisation oder außerhalb solcher Institutionen durchgeführt wird, in dem die Parteien versuchen, ihren Streit einvernehmlich mit Hilfe eines Mediators oder Mediatoren zu lösen, die ihnen helfen, eine Einigung zu erreichen, ohne die Erlaubnis zu haben, eine bindende Lösung zu verhängen.
Mediator ist eine Person, die die Mediation aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien durchführt.
Mediationsorganisation ist eine juristische Person, oder eine Einheit einer juristischen Person oder eine organisatorische Einheit einer juristischen Person, die Mediationsverfahren organisiert

Mediationsgesetz Finnland

§18 des dritten Abschnitts des Act on mediation in civil matters and confirmation of settlements in general courts
(394/2011) besagt5 :

Für die Zwecke deses Gesetzes bezieht sich die außergerichtliche Mediation auf einen strukturierten Prozess, der auf der Grundlage einer Vereinbarung, Regeln oder ähnlicher Anordnung und in dem die Parteien freiwillig in einer bürgerlich rechtlichen Angelegenheit eigenverantwortlich versuchen, ihren Konflikt einvernehmlich zu lösen

Andere Ansätze

Interessanter Weise wurde die Mediation noch vor dem Erlass des Mediationsgesetzes in der Begründung zum Rechtsdienstleistungsgesetz wie folgt definiert:6

Der Begriff Mediation bezeichnet die Methode der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung, in der ein neutraler Dritter (Mediator) die Beteiligten dabei unterstützt, ihren Streit im Wege eines Gesprächs beizulegen und selbständig eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung zu finden, die dann evtl. in einer Abschlussvereinbarung protokolliert wird


Für die integrierte Mediation ist die Definition nicht präzise und eingängig genug. Sie kritisiert die mangelnde Abgrenzbarkeit zu anderen Verfahren und weist darauf hin, dass die Definition sowohl Eigenschaften wie Prinzipien verwendet und miteinander vermischt. Ihr Definitionsvorschlag lautet:7

Die Mediation erlaubt eine Auseinandersetzung über den Konflikt, die den Parteien hilft, eine optimale Lösung zu finden. Sie vermag den Konflikt vollständig beizulegen, Konflikte zu vermeiden oder Konflikteskalationen zu verhindern. Dabei lässt sie sich auf die gesamte Komplexität der zu klärenden Fragen ein. Sie basiert auf einer wechselseitigen Verstehensvermittlung und befähigt die Parteien zu einer Lösung, die den maximal möglichen Nutzen auch nach einem Vergleich mit Alternativlösungen anderer Verfahren ermöglicht und sicherstellt.

Bedeutung für die Mediation

Die Definitionen präferieren überwiegend das Konzept einer formellen Mediation. Der Mediationsradius wird nicht ausgeschöpft. Die Bedeutung der Mediation erschließt sich daraus nicht zwingend. Sie sind für den Fachmann wenig hilfreich, weil sie keine klaren Abgrenzungen zu anderen Verfahren erlauben8 und weil der gesetzliche Tatbestand die Eigenschaften nicht korrekt abbildet.9 Für den Kunden sind sie wenig hilfreich, weil sich weder der Nutzen, noch das Alleinstellungsmerkmal daraus erschließt. Der Versuch einer auf das Wesen abstellenden, den Nutzen an den Kundenbedürfnissen ausrichtenden Definition könnte lauten:10

 Merke:
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Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2021-12-14 07:06 / Version 26.

Siehe auch: Mediation-Systematik, Mediationsverständnis
Prüfvermerk: -

1 EU-Richtlinie, siehe den Wortlaut unter RICHTLINIE-2008-52-EG-21-5-2008
6 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="119"}, Seite 71; BT-Drucks. 16/3655, Seite 50
7 Ausführlich dazu und zur Herleitung siehe {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="11105"}, S. 11 ff.
8 wie etwa zur Schlichtung
9 z.B. Prinzipien werden mit Eigenschaftsmerkmalen gleichsetzt.
10 Die Vorlage für diese Definition stammt von der Integrierten Mediation


Based on work by Bernard Sfez und Arthur Trossen . Last edited by anonymous contributor
Seite zuletzt geändert am Freitag März 29, 2024 07:30:40 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 4 Minuten