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Der Mediator unterlässt die Prüfung der Zulässigkeit (Mediationsvoraussetzungen)

ID
9699
Bezeichnung
Der Mediator unterlässt die Prüfung der Zulässigkeit (Mediationsvoraussetzungen)
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Der Mediator muss nicht nur prüfen, ob die Mediation das geeignete Verfahren ist, sondern auch ob es das zulässige Verfahren ist. D.h. er muss prüfen, ob ein Mediationsverbot besteht. Unterlässt der Mediator die Prüfung, begeht er einen haftungsrelevanten Mediationsfehler.
Fehlerbehebung
Abbruch der Mediation
Fehlervermeidung
Prüfung der Mediationsvoraussetzungen
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Voraussetzungen
Schlagworte
Geeignetheit    Zulässigkeit    Statthaftigkeit    Prüfung    Mediationsvoraussetzungen   
Erstellt
Sonntag Dezember 13, 2020 18:23:26 CET
von Arthur Trossen