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ID
Leitsatz 7469
Bezeichnung
Leitsatz
Der Umfang der Vertraulichkeit kann und muss vom Mediator und den Medianden und gegebenenfalls den Vertragsparteien genau festgelegt und, falls erforderlich, vertraglich abgesichert werden.
Fundstelle
Vertraulichkeit
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Recht
Schlagworte