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Es ist absehbar, dass sich die Parteien nicht an die Abschlussvereinbarung halten werden

ID
5985
Bezeichnung
Es ist absehbar, dass sich die Parteien nicht an die Abschlussvereinbarung halten werden
Frage
Beschreibung
Es zählt zu den Pflichten des Mediators, darauf zu achten, dass die gefundene Lösung nachvollziehbar und umsetzbar ist. Wenn schon bei der Fassung der Abschlussvereinbarung Bedenken aufkommen, dass sich die Parteien daran halten werden, ist dies entweder ein Zeichen dafür, dass die Lösung noch nicht gefunden wurde oder ein Indiz dafür, dass die Regulierung zur Umsetzung der Lösung noch nicht ausreichend ist. Der Mediator muss seine Bedenken offenlegen und die Parteien entweder veranlassen weiter nach einer Lösung zu suchen oder über vorbeugende Maßnahmen nachzudenken. Dazu gehört die Vereinbarung einer Mediationsklausel, eine Regelung zur Vollstreckung, die Vereinbarung einer Vertragsstrafe usw.
Problemlösung
Hindernistyp
Kategorie
Recht
Technik/Intervention
beraten
Schlagworte
Abschlussvereinbarung    absicherung    nachhaltigkeit   
Link
Abschlussvereinbarung
Relevanz
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Erstellt
Dienstag Dezember 3, 2019 04:16:05 CET
von Trossen Arthur