Lade...
 
ID
Leitsatz 5943
Bezeichnung
Leitsatz
Der Mediator muss sich gleich zu Beginn der Mediation vergewissern, dass die Streit- oder die Konfliktparteien persönlich anwesend sind. Im Vertretungsfalle muss er den Umfang der Vertretungsbefugnis prüfen.
Fundstelle
Vertreter
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Schlagworte