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Prozessverträge

ID
513
Ungereimtheit
Prozessverträge
Betrifft
Recht
Problemstellung
Die Verschwiegenheit der Parteien oder Dritter ist in der Mediation nicht geregelt. Prozessverträge kompensieren das Problem. Die Prozessverträge sind im Gesetz allerdings nicht geregelt und vom Richter nicht zwingend zu beachten.
Verbesserungsvorschlag
Prozessverträge als verbindlich regeln und anerkennen. Alternativ: Verschwiegenheitspflicht auf Parteien und Dritte ausdehnen.
Gesetz
Status