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Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit

ID
511
Bezeichnung
Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit
Kategorie
Recht
Methodik
Fehlertypologie
Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren.
Fehlerbehebung
Der Mediator veranlasst, dass die Parteien sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Fehlervermeidung
Information über den Umfang der Verschwiegenheitspflichten
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Verschwiegenheit
Schlagworte
Verschwiegenheit    Vertraulichkeit   
Erstellt
Mittwoch Oktober 19, 2016 20:19:08 CEST
von Trossen Arthur