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Auskunftspflicht

ID
Leitsatz 4913
Bezeichnung
Auskunftspflicht
Leitsatz
Jeder Mediator muss Ihnen über die Wahl der auf den Konflikt passenden Mediation Auskunft geben. Nicht zuletzt, weil diese Entscheidung für das ein oder andere Mediationsmodell Einfluss auf die Qualität und somit auch die Kosten der Mediation nimmt. Fragen Sie also stets nach welchem Mediationsmodell der Mediator vorzugehen beabsichtigt, wenn er nicht von sich aus darauf zu sprechen kommt.
Fundstelle
Mediation
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte