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ID
Leitsatz 4875
Bezeichnung
Leitsatz
Bei Videokonferenzen ist der Mediator gut beraten, die Fragen des Sichtfeldes, der Anwesenheit Dritter und der Aufzeichnungen anzusprechen. Er muss die Vertraulichkeit soweit wie möglich sicherstellen
Fundstelle
Onlinemediation
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte