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ID
Leitsatz 4857
Bezeichnung
Leitsatz
Bei der Vertraulichkeit schützt sich die Mediation Im Grunde selbst. Die Vertraulichkeit verhindert, dass die Mediation zu einem Beweisermittlungsverfahren missbraucht werden kann und von den Parteien nur deshalb in Anspruch genommen wird, um an die Information zu kommen, die ihnen im Streit eine bessere Verhandlungsposition geben.
Fundstelle
GeschützterRaum
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte