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ID
Leitsatz 4646
Bezeichnung
Leitsatz
Das Gerichtsverfahren beherrscht sowohl die Konfrontation wie die Kooperation. Die reine Mediation gelingt nur mit der Kooperation. Das Güterichterverfahren ist näher an der Schnittstelle zwischen Kooperation und Konfrontation, was den Strategiewechsel gegebenenfalls begünstigt.
Fundstelle
Güterichterverhandlung
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Staat
Schlagworte