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ID
Leitsatz 4644
Bezeichnung
Leitsatz
Die Güterichterverhandlung ist nichts anderes als die Güteverhandlung vor einem nicht erkennenden Richter. Das Mediationsgesetz ist auf dieses Verfahren NICHT anwendbar. So gesehen ist das Güterichterverfahren also zwar eine Mediation, aber keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes.
Fundstelle
Güterichterverhandlung
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Staat
Schlagworte