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Der Mediator weist nicht auf vorausgegangene Mediationen hin

ID
4608
Bezeichnung
Der Mediator weist nicht auf vorausgegangene Mediationen hin
Kategorie
Recht
Methodik
Fehlertypologie
§3 Abs. 1 verpflichtet den Mediator auf alles hinzuweisen, was seine Neutralität in Frage stellen kann. Dazu zählen auch Vorkontakte und die Beziehung zu den Parteien. Hatte er einmal eine Mediation mit einer der Parteien durchgeführt, ist das ein Vorkontakt. Wenn es sich um eine andere Sache handelt, darf er die Mediation durchführen. Ob er über die Vormediation informieren darf ist fraglich, weil er wegen der Vertraulichkeit darüber nicht informieren darf.
Fehlerbehebung
Der Mediator erläutert (ohne auf Details einzugehen und ggfalls ohne die Parteien zu benennen), dass und warum die Vormediation seine Unabhängigkeit und Neutralität nicht beeinflusst.
Fehlervermeidung
Der Mediator holt die Erlaubnis ein, auf die Vormediation hinzuweisen und erläutert, dass und warum dies seine Unabhängigkeit und Neutralität nicht beeinflusst.
Gewichtung
wichtig!
Rechtsquelle
Fundstelle
neutralität
Schlagworte
neutralität    vormediation   
Erstellt
Montag Mai 27, 2019 16:06:22 CEST
von Trossen Arthur