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ID
Leitsatz 4352
Bezeichnung
Leitsatz
Bescheinigt werden kann lediglich die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum Mediator, nach den Qualitätsmerkmalen eines Trägers oder zum zertifizierten Mediator! Wer einen Ausbildungszusatz in die Berufsbezeichnung mit aufnimmt (z.B. "Mediator (XY)"), riskiert, dass damit die Standards des zur Zertifizierung berechtigenden Verbandes Vertragsbestandteil seiner Mediationen werden.
Fundstelle
Ausbildungszertifikate
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Schlagworte