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ID
Leitsatz 4167
Bezeichnung
Leitsatz
Eine Rechtsberatung ist für den Mediator nicht nur erlaubt, sondern notwendig und zulässig, wo es um die Anwendung und Durchführung des Verfahrens geht. Sie ist auch für Anwälte nicht erlaubt, wenn sie zur Herbeiführung der Lösung benutzt wird. Sie ist erlaubt und gegebenenfalls notwendig, wo es um die Sicherung und Wirksamkeit der gefundenen Lösung geht
Fundstelle
Abgrenzung
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Recht
Schlagworte