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ID
Leitsatz 4165
Bezeichnung
Leitsatz
Das Herausarbeiten einer Lösungsalternative ist, wenn parteiliche Interessen dabei eine Rolle spielen, wieder eine Angelegenheit der Parteiberatung, also dem Mediator verwehrt.
Fundstelle
Abgrenzung
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Recht
Schlagworte