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Die betriebliche Einigungsstelle

Eintrag
11
Datum
2019-01-15
Schlagzeile
Die betriebliche Einigungsstelle
Inhalt

Die betriebliche Einigungsstelle – inhaltliche Lösung oder juristisch geprägte Entscheidung?!

Der Artikel führt aus: Bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten über mitbestimmungspflichte Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist der Gang zur betrieblichen Einigungsstelle (nach § 76 BetrVG) vermeintlich obligatorisch – aber oftmals verfrüht und abwendbar.

Autor
Marco Holzapfel
Kategorie
Fachinformation
Kommentar
Interessant sind die Abwägungen der Vor- und Nachteile.
Quellenhinweis
Betriebsdialog
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Schlagworte
Relevanz
(1)
Erstellt
Dienstag Januar 15, 2019 18:26:09 CET