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ID
Leitsatz 3912
Bezeichnung
Leitsatz
Grundsätzlich ist jeder Dienstleister (zunächst) zur Prüfung verpflichtet, ob die nachgefragte Dienstleistung (das angegangene Verfahren) überhaupt geeignet, möglich (zulässig) und zielführend sein kann.
Fundstelle
Verfahrensauswahl
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Prozess
Schlagworte