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Der Notar rechnet in derselben Sache eine Beurkundung und eine Mediation ab

ID
3856
Bezeichnung
Der Notar rechnet in derselben Sache eine Beurkundung und eine Mediation ab
Kategorie
Recht
Methodik
Fehlertypologie
Ganz abgesehen von der Beurkundungskollision, legt die EU-Direktive fest, dass die Mediation (i.S.d. Direktive) nicht für vorvertragliche Verhandlungen möglich sein soll. Dementsprechend kann sie als solche auch nicht abgerechnet werden.
Fehlerbehebung
Beurkundung wird verweigert. Es kommt zur Verweisung an eine andere Person
Fehlervermeidung
Trennung von Mediation und Beurkundung
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Notarmediation
Schlagworte
Beurkundung    Abrechnung    Honorar   
Erstellt
Donnerstag Dezember 20, 2018 13:15:34 CET
von Arthur Trossen