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Geeignetheit ist fallorientiert

ID
Leitsatz 3817
Bezeichnung
Geeignetheit ist fallorientiert
Leitsatz
Die Mediation ist nicht deshalb das geeignete Verfahren, weil eine bestimmtes Sachproblem oder eine Rechtsangelegenheit vorliegt. Die Geeignetheit der Mediation ist fall- nicht sachorientiert.
Fundstelle
Mediationspflicht
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Prozess
Schlagworte