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ID
Leitsatz 3389
Bezeichnung
Leitsatz
Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen.
Fundstelle
Zeitrahmen
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Schlagworte