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Begriff: Konfliktbeilegungsverfahren

ID
284
Ungereimtheit
Begriff: Konfliktbeilegungsverfahren
Betrifft
Wissenschaft
Problemstellung
Der Gesetzgeber hat überall im Gesetz den Begriff "Streitbeilegung" in "Konfliktbeilegung" ausgetauscht. Damit wird eine Unterscheidung zwischen Streit und Konflikt erschwert (Siehe Streitbeilegungsverfahren)
Verbesserungsvorschlag
Wiedereinführung des Begriffs "Streitbeilegungsverfahren" als Oberbegriff oder des Begriffs Streit und Konfliktlösungsverfahren, um deutlich zu machen, dass Streit (=Handeln) einen anderen Angriffspunkt hat als Konflikt (=Ursache)
Gesetz
Verfahrensgesetze
Status