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Der Mediator verhindert die Einholung einer Expertise

ID
2747
Bezeichnung
Der Mediator verhindert die Einholung einer Expertise
Kategorie
Systematik
Methodik
Fehlertypologie
Die Parteien streiten über die Validität von Zahlen bei einer Zugewinnausgleichsberechnung. Der Mediator möchte die dadurch bedingte Verzögerung vermeiden und weiß die den Streit führende Partei darauf hin, dass sie im Falle einer Expertise am Ende gar nichts bekomme. Wenn die Partei der Einschätzung des Mediators folgt, trägt er die Verantwortung für das Ergebnis, falls sich später herausstellt, dass seine Einschätzung falsch war.
Fehlerbehebung
Der Mediator sollte darauf hinweisen, dass die Einschätzung der Sachlage nicht seine Aufgabe ist. Die Vorwegnahme des Ergebnisses einer Expertise machten Mediator zum Experten, sodass er bei einer Falscheinschätzung dafür zur Rechenschaft zu ziehen ist. Der Mediator ist verpflichtet auf Beratungsbedarf hinzuweisen und hierfür Gelegenheit zu geben. Er ist gut beraten, wenn er sich für die Hintergründe des Streites interessiert und statt dem Beweis vorwegzunehmen fragt, was geschehen muss damit die Parteien dem Zahlenmaterial vertrauen können. Möglicherweise gibt es dann andere Wege als die Einhaltung eines Sachverständigengutachtens.
Fehlervermeidung
Der Mediator sollte mit den Parteien erörtern, was geschehen muss damit sie den lösungsrelevanten Fragen näher kommen und in der Entscheidung zugrunde liegenden Fakten vertrauen können. Es ist geschickt, wenn er diese Frage ersten Phase vier stellt, nach dem sich ein Lösungskanal ergeben hat.
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Experten
Schlagworte
Experten    Sachverständige    Beweiserhebung    Expertise    Beratungspflicht    Beratungshinweis   
Erstellt
Mittwoch August 1, 2018 12:53:59 CEST
von Trossen Arthur